Pribram.eu Anliegen Ständiger Wohnsitz Anmeldung einer Änderung des ständigen Wohnsitzes

Anmeldung einer Änderung des ständigen Wohnsitzes

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können

Stadtverwaltung Příbram, Abteilung für Bürgerangelegenheiten, Referat für Einwohnermeldewesen.

Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.

  • Der Bürger ist verpflichtet, seine Identität mit einem gültigen Personalausweis, ggf. einem Reisepass oder einem Führerschein nachzuweisen,
  • Mietvertrag oder eine beglaubigte schriftliche Einwilligung des Eigentümers oder Mieters der Immobilie; die Einwilligung kann persönlich im Stadtamt unterzeichnet werden.

Grundlegende Informationen

Der ständige Wohnsitz eines Bürgers ist die Adresse, die der Bürger in der Regel an dem Ort wählt, an dem er Familie, Arbeit, Eltern oder eine Wohnung hat. Er darf nur einen ständigen Wohnsitz haben, und zwar in einer Immobilie, die mit einer Hausnummer oder einem Registrierungszeichen gekennzeichnet und für Wohnzwecke, Beherbergung oder individuelle Erholung bestimmt ist.

  • Meldung einer Änderung des ständigen Wohnsitzes,
  • Mitteilung über die Beendigung des ständigen Wohnsitzes auf dem Gebiet der Tschechischen Republik.
  • Antrag auf Eintragung einer Zustelladresse.

Vorgehensweise

  • Bei einer Änderung des ständigen Wohnsitzes füllt der Bürger das Anmeldeformular für den ständigen Wohnsitz aus, unterzeichnet es und legt die erforderlichen Unterlagen vor. Für Bürger unter 15 Jahren meldet der gesetzliche Vertreter oder die natürliche Person, der das Kind durch gerichtliche Entscheidung anvertraut wurde, die Änderung des ständigen Wohnsitzes an. Für einen Bürger, dessen Geschäftsfähigkeit so eingeschränkt ist, dass er nicht handlungsfähig ist, meldet sein gesetzlicher Vertreter die Änderung. Für einen Bürger kann die Änderung des ständigen Wohnsitzes von einem Haushaltsmitglied gemeldet werden, dessen Vertretungsbefugnis für den Bürger gerichtlich genehmigt wurde, oder von einer von ihm bevollmächtigten Person auf der Grundlage einer besonderen Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift,
  • Bei Beendigung des ständigen Wohnsitzes auf dem Gebiet der Tschechischen Republik teilt der Bürger, falls er beschließt, seinen Aufenthalt auf dem Gebiet der Tschechischen Republik zu beenden, dies der Meldebehörde am Ort seines ständigen Wohnsitzes schriftlich mit und gibt seinen Personalausweis ab. Diese Mitteilung muss eine beglaubigte Unterschrift tragen; dies gilt nicht, wenn der Bürger die Mitteilung vor einem Mitarbeiter der Meldebehörde unterzeichnet. Die Mitteilung kann per Datenmitteilung mit garantierter elektronischer Signatur oder über eine Datenbox übermittelt werden. Die Beendigung des Aufenthalts kann für den Bürger auch ein von ihm bevollmächtigter Vertreter auf der Grundlage einer besonderen Vollmacht mit beglaubigten Unterschriften mitteilen;
  • Der Antrag auf Eintragung einer Zustelladresse ist am Ort des ständigen Wohnsitzes des Bürgers in Papierform einzureichen; er muss eine beglaubigte Unterschrift enthalten; dies gilt nicht, wenn der Antrag vor einem Mitarbeiter der Meldebehörde unterzeichnet wird. Der Antrag kann auch per Datenmitteilung mit garantierter elektronischer Signatur oder über eine Datenbox gestellt werden.

Bearbeitungsfrist

Unmittelbar nach Zahlung der Verwaltungsgebühr.

Das Formular ist erhältlich

Erhältlich beim Stadtamt Příbram, Abteilung für Einwohnermeldung.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz Nr. 133/2000 Sb. über das Einwohnerregister und die Personenkennzahlen,
  • Gesetz Nr. 500/2004 Sb., Verwaltungsordnung, 
  • Gesetz Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren, 
  • Gesetz Nr. 269/2021 Sb. über Personalausweise.

Verfahren gemäß der Verwaltungsordnung

  • Falls die Meldebehörde bei der Meldung einer Wohnsitzänderung Mängel oder Unstimmigkeiten in den vorgelegten Unterlagen feststellt,
  • und der Bürger die Mängel nach Aufforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist behebt, wird entschieden, die Änderung des Wohnsitzes nicht zu registrieren;
  • sind die Angaben und Unterlagen in Ordnung, registriert die Meldebehörde die Änderung ohne Anwendung der Verwaltungsordnung.

Verwaltungsgebühr (oder sonstige Gebühr)

  • Die Verwaltungsgebühr für die Änderung des ständigen Wohnsitzes beträgt 50 Kč,
  • die Verwaltungsgebühr für die Beendigung des ständigen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik beträgt 100 CZK.

Rechtsbehelfe

Widerspruch innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag der Bekanntgabe der Entscheidung

Anmerkungen

Ein Bürger meldet sich nicht von seinem ständigen Wohnsitz ab. Die Neuanmeldung hebt die alte Eintragung auf.

Wo Sie weitere Informationen erhalten

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Innenministeriums der Tschechischen Republik unter www.mvcr.cz

 

Aktualisiert: 6. 3. 2026 v 13:23:29

FacebookYoutube