Duplikate von Personenstandsurkunden

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können

Stadtverwaltung Příbram, Abteilung für Bürgerangelegenheiten, Standesamt

Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.

  • Personalausweis oder Reisedokument eines tschechischen Staatsbürgers, ggf. Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift.
  • Reisedokument oder Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländern, ggf. Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift,

Grundlegende Informationen

Das Standesamt stellt auf Antrag Duplikate von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden aus, die in seinem Zuständigkeitsbereich eingetragen sind.

Bearbeitungsfrist

Innerhalb von 30 Tagen, ggf. sofort. 

Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Meldung usw. einzureichen?

Die natürliche Person, auf die sich die Eintragung bezieht, oder ihre Familienangehörigen (Ehepartner, Lebenspartner, Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel und Urenkel). Beantragt eine Person ein Duplikat über einen Bevollmächtigten, muss die Unterschrift auf der Vollmacht amtlich beglaubigt sein. Der Antrag kann persönlich, per Post oder über eine digitale Postfach eingereicht werden. 

Das Formular, in dem

  • Antrag auf ein Duplikat der Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde, ist persönlich beim Standesamt erhältlich,
  • Formular zum Herunterladen

Rechtsgrundlage

  • Gesetz Nr. 301/2000 Sb. über das Standesamt, den Vor- und Nachnamen sowie über die Änderung einiger damit zusammenhängender Gesetze,
  • Verordnung Nr. 207/2001 Slg. zur Durchführung des Gesetzes Nr. 301/2000 Slg. über das Standesamt, den Vor- und Nachnamen sowie zur Änderung einiger damit zusammenhängender Gesetze,
  • Gesetz Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren in der jeweils gültigen Fassung.

Verwaltungsgebühr (oder sonstige Gebühr)

Die Verwaltungsgebühr beträgt 300 CZK.

 

Aktualisiert: 6. 3. 2026 v 13:51:29

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