Pribram.eu Potřebuji vyřídit Doprava Komunikace a uzavírky Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Straßen-Schutzstreifen
Doprava Komuni. a uza. Po. ke zř. a.
Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Straßen-Schutzstreifen
Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Stadtverwaltung Příbram, Gen. R. Tesaříka 19, 261 01 Příbram, Abteilung für Straßenwirtschaft
Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.:
Die Erteilung der Genehmigung berührt nicht die Verpflichtung, weitere Genehmigungen einzuholen, z. B. beim Bauamt.
Grundlegende Informationen:
Einreichung eines schriftlichen Antrags mit Angabe der Anforderungen des Antragstellers. Einreichung über die Datenbox.
Persönliche Einreichung in der Annahmestelle des Stadtamtes Příbram, Tyršova 108, 261 01 Příbram oder im Büro der Abteilung für Straßenwirtschaft des Stadtamtes Příbram, Gen. R. Tesaříka 19, Tür Nr. 104 (Erdgeschoss).
Schriftlich an die Adresse: Stadtverwaltung Příbram, Abteilung für Straßenwirtschaft, Tyršova 108, 261 01 Příbram. Ein schriftlicher Antrag, der an die Abteilung für Straßenwirtschaft gerichtet ist, wird registriert; nach Prüfung auf Vollständigkeit und Beratung wird ein Bescheid erlassen, der dem Antragsteller entweder per Post zugesandt wird oder persönlich abgeholt werden kann.
Bearbeitungsfrist:
Die Bearbeitungsfrist beträgt 30 Tage, in besonders komplexen Fällen 60 Tage
Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Mitteilung usw. einzureichen?:
Der Antragsteller muss eine juristische Person oder deren bevollmächtigter Vertreter oder eine natürliche Person sein, die handlungsfähig ist und Rechte und Pflichten wahrnehmen kann
Weitere Verfahrensbeteiligte:
Verkehrsinspektorat – Polizei der Tschechischen Republik, Eigentümer der Immobilie, auf der die Werbeanlage errichtet und betrieben werden soll.
Formular, wo erhältlich:
Das Formular für den Antrag ist im Büro der Abteilung für Straßenwirtschaft des Stadtamtes Příbram erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden:
Anwendbare Rechtsvorschriften:
• Gesetz Nr. 13/1997 Sb. über Straßen, in der jeweils gültigen Fassung
• Verordnung Nr. 104/1997 Sb. zur Durchführung des Gesetzes über Straßen, in der jeweils gültigen Fassung
Verwaltungsgebühr (ggf. sonstige Gebühr):
Für die Genehmigung wird keine Verwaltungsgebühr erhoben
Rechtsbehelfe:
Widerspruch beim Bezirksamt der Region Mittelböhmen über die Abteilung für Straßenwirtschaft des Stadtamtes Příbram; der Widerspruch muss innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Bescheids eingelegt werden
Siehe auch:
• Gesetz Nr. 500/2004 Slg. über die Verwaltungsordnung, in der jeweils gültigen Fassung
Anmerkungen:
Welche Sanktionen können bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Pflichten verhängt werden:
Eine Geldbuße von bis zu 300.000 CZK sowohl für natürliche als auch für juristische Personen.
Aktualisiert: 8. 10. 2026 v 13:20:57