Pribram.eu Potřebuji vyřídit Doprava Komunikace a uzavírky Genehmigung für Tätigkeiten im Straßen-Schutzstreifen
Doprava Komuni. a uza. Po. k či. v s.
Genehmigung für Tätigkeiten im Straßen-Schutzstreifen
Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Stadtverwaltung Příbram, Gen. Tesaříka 19, 261 01 Příbram, Abteilung für Straßenwirtschaft
Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.:
Die Erteilung der Genehmigung berührt nicht die Verpflichtung, weitere Genehmigungen einzuholen, z. B. beim Bauamt
Grundlegende Informationen:
Unter „Tätigkeit“ versteht man Bautätigkeiten, die eine Baugenehmigung oder eine Anmeldung beim Bauamt erfordern. Darunter fällt auch die Durchführung von Geländegestaltungsmaßnahmen, durch die sich das Geländeniveau im Vergleich zur Fahrbahn verändert. Ein schriftlicher Antrag, der an die Abteilung für Straßenwirtschaft gerichtet ist, wird registriert; nach Prüfung der Vollständigkeit und Beratung wird ein Bescheid erlassen, der dem Antragsteller entweder per Post zugestellt wird oder nach Vereinbarung persönlich abgeholt werden kann
Vorgehensweise:
Einreichung eines schriftlichen Antrags mit einer genauen Beschreibung der Anforderungen des Antragstellers.
Persönlich bei der Annahmestelle des Stadtamtes Příbram, Tyršova 108, 261 01 Příbram oder im Büro der Abteilung für Straßenwirtschaft des Stadtamtes Příbram, Gen. R. Tesaříka 19, Türnummer 104 (Erdgeschoss).
Schriftlich an die Adresse: Stadtverwaltung Příbram, Abteilung für Straßenwirtschaft, Tyršova 108, 261 01 Příbram
Bearbeitungsfrist:
Die Bearbeitungsfrist beträgt 30 Tage, in besonders komplexen Fällen 60 Tage.
Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Mitteilung usw. einzureichen:
Der Antragsteller muss eine juristische Person oder deren bevollmächtigter Vertreter oder eine natürliche Person sein, die geschäftsfähig ist und Rechte und Pflichten wahrnehmen kann.
Weitere Verfahrensbeteiligte:
Eigentümer der Straße, Verkehrsinspektorat – Polizei der Tschechischen Republik, Regionaldirektion
Formular, wo erhältlich:
Das Formular für den Antrag ist im Büro der Abteilung für Straßenwirtschaft des Stadtamtes Příbram erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden:
Rechtsgrundlage:
• Gesetz Nr. 13/1997 Slg. über Straßen, in der jeweils gültigen Fassung
• Verordnung Nr. 104/1997 Slg. zur Durchführung des Gesetzes über Straßen, in der jeweils gültigen Fassung
Verwaltungsgebühr (ggf. sonstige Gebühr):
Für die Genehmigung wird keine Verwaltungsgebühr erhoben
Rechtsbehelfe:
Widerspruch beim Bezirksamt der Region Mittelböhmen über die Abteilung für Straßenwirtschaft des Stadtamtes Příbram; der Widerspruch muss innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Bescheids eingelegt werden
Siehe auch:
• Gesetz Nr. 500/2004 Sb., Verwaltungsverfahrensordnung, in der jeweils gültigen Fassung
Anmerkungen:
Welche Sanktionen können bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Pflichten verhängt werden:
• Geldbuße bis zu 100.000,- CZK für natürliche Personen
• Geldbuße bis zu 100.000,- CZK für juristische Personen
Verantwortlich für die Richtigkeit dieser Anleitung:
Ing. Šárka Malchárková
Aktualisiert: 29. 9. 2013 v 20:05:42