Pribram.eu Potřebuji vyřídit Stavba Stavební povolení Voda a odpady Hauskläranlage – kombinierter Antrag auf Baugenehmigung und Genehmigung zur Einleitung von Abwasser

Hauskläranlage – kombinierter Antrag auf Baugenehmigung und Genehmigung zur Einleitung von Abwasser

- Kombinierter Antrag auf Baugenehmigung und Genehmigung zur Einleitung von Abwasser

 

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:

Stadtverwaltung Příbram, Tyršova 108, 261 19 Příbram, Abteilung für Umwelt

Grundlegende Informationen:

Für die Errichtung von Wasserbauwerken (Hauskläranlagen), deren Umbau und Nutzungsänderungen sowie deren Beseitigung ist eine Genehmigung der Wasserbehörde erforderlich.

Bearbeitungsfrist:

Bis zu 60 Tage, in besonders komplexen Fällen bis zu 90 Tage ab Einleitung des Verfahrens.

Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Anzeige usw. einzureichen:

Der Bauherr oder sein Bevollmächtigter (auf der Grundlage einer Vollmacht).

Weitere Verfahrensbeteiligte:

  • Gemeinde,
  • Verwalter des Wasserlaufs (sofern das Verfahren einen Wasserlauf betrifft),
  • der Einzugsgebietsverwalter (sofern die Entscheidung Auswirkungen auf die Wasserverhältnisse im Einzugsgebiet haben kann),
  • Personen, die Eigentums- oder sonstige Rechte an den Grundstücken und den darauf befindlichen Bauwerken haben, einschließlich Personen, die Eigentums- oder sonstige Rechte an benachbarten Grundstücken und den darauf befindlichen Bauwerken haben und deren Rechte durch die Baugenehmigung unmittelbar betroffen sein können,
  • ggf. weitere.

Das
Formular ist erhältlich:

Das Antragsformular ist bei der Umweltabteilung und auf der Website der Stadt erhältlich.
Hier
zum Herunterladen:

 

Zuständige Rechtsvorschrift:

  • Gesetz Nr. 500/2004 Sb., Verwaltungsordnung
  • Gesetz Nr. 183/2006 Slg. über Raumordnung und Bauordnung (Baugesetz)
  • Gesetz Nr. 254/2001 Slg. über Gewässer
  • Verordnung Nr. 183/2018 Slg. über die Erfordernisse von Entscheidungen und weiteren Maßnahmen der Wasserbehörde sowie über die der Wasserbehörde vorzulegenden Unterlagen
  • Gesetz Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren

Verfahren gemäß der Verwaltungsordnung:

Die Genehmigung wird im Verwaltungsverfahren erteilt.

Erforderliche Angaben im Antrag:

Siehe das entsprechende Formular.

Verwaltungsgebühr (ggf. sonstige Gebühr):

  • Bau einer Kläranlage mit einer Kapazität von bis zu 50 Einwohnerwerten: 300 CZK
  • Bau einer Kläranlage mit einer Kapazität von mehr als 50 Einwohnerwerten: 3.000 CZK
  • für die Erteilung einer nachträglichen Genehmigung für den Bau einer Kläranlage bis zu 50 Einwohnerwerten: 300 + 300 CZK, zuzüglich der Gebühr für die Vor-Ort-Besichtigung – für jede angefangene Stunde während der Dienstzeiten der Verwaltungsbehörde: 500 CZK
  • für die Erteilung einer nachträglichen Baugenehmigung für eine Kläranlage mit mehr als 50 Einwohnerwerten: 3.000 + 3.000 CZK, dazu kommt die Gebühr für die Vor-Ort-Begehung – pro angefangene Stunde während der Öffnungszeiten der Verwaltungsbehörde: 500 CZK

Rechtsbehelfe:

Das ordentliche Rechtsmittel ist die Beschwerde. Die erlassene Entscheidung enthält einen Hinweis auf das Beschwerderecht, der Angaben darüber enthält, innerhalb welcher Frist, bei welcher Behörde und wo die Beschwerde eingereicht werden kann.

Für die Richtigkeit der Anleitung verantwortlich: Ing. Miloš Dubovský

Aktualisiert: 27. 1. 2017 v 13:32:47

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