Pribram.eu Die Stadt Coronavirus COVID-19 – Zusammenfassung Ergriffene Sondermaßnahmen
O městě Koronavi. COVID. sou. Při. mimoř. o.
Ergriffene Sondermaßnahmen
Verlängerung des Verbots der Freizügigkeit auf dem gesamten Gebiet der Tschechischen Republik bis zum 11. April 2020
Das Gesundheitsministerium hat das Verbot der Freizügigkeit bis zum 11. April 2020 verlängert; die tschechische Regierung hat diese außerordentliche Maßnahme am 30. März 2020 zur Kenntnis genommen.
Verlängerung des Verbots der Freizügigkeit auf dem gesamten Gebiet der Tschechischen Republik bis zum 1. April 2020
Die Regierung hat mit Wirkung vom 24. März 2020, 06:00 Uhr, bis zum 1. April 2020, 06:00 Uhr, ein Verbot der Freizügigkeit auf dem Gebiet der Tschechischen Republik beschlossen, mit Ausnahme von Fahrten zur Arbeit, zu medizinischen Einrichtungen, zu Familienangehörigen und anderer notwendiger Wege.
Verbot der freien Personenbewegung auf dem gesamten Gebiet der Tschechischen Republik vom 15. März 2020
Die Regierung hat mit Wirkung vom 16. März 2020 von 0.00 Uhr bis zum 24. März 2020 um 6.00 Uhr ein Verbot der Freizügigkeit auf dem Gebiet der Tschechischen Republik beschlossen, mit Ausnahme von Fahrten zur Arbeit, zu medizinischen Einrichtungen, zu Familienangehörigen und anderer notwendiger Wege.
Ausrufung des Ausnahmezustands am 12. März 2020
Die Regierung der Tschechischen Republik hat auf Vorschlag des Innenministers die Ausrufung des Ausnahmezustands auf dem gesamten Gebiet der Tschechischen Republik genehmigt. Der Ausnahmezustand wird ab heute 14 Uhr für einen Zeitraum von 30 Tagen ausgerufen.
Ausrufung des Ausnahmezustands + zugehörige Dokumente der tschechischen Regierung
14. März 2020: Beschluss der tschechischen Regierung – Übersicht über die Krisenmaßnahmen
14. März 2020: Stellungnahme der Regionalpräsidentin der Region Mittelböhmen zur Umsetzung der Maßnahmen nach der Ausrufung des Ausnahmezustands
15. März 2020: Die tschechische Regierung hat ab dem 16. März 2020 Ausgangsbeschränkungen in der Tschechischen Republik verhängt
Medizinische Versorgung, soziale Dienste
Besuchsverbot in medizinischen Einrichtungen mit stationärer Versorgung
Empfehlung an Personen über 70 Jahre, ihre Wohnung nicht zu verlassen
Ausgangssperre für Nutzer ausgewählter Sozialdienste, Schließung bestimmter Sozialdienste
Stationäre Rehabilitationsversorgung
Sondermaßnahmen im Bildungswesen
Schließung von Schulen ab dem 11. März 2020
Informationen zur Sondermaßnahme des Gesundheitsministeriums zur Schließung von Schulen
Informationen zur Sondermaßnahme des Gesundheitsministeriums für Hochschulen
Informationen zur Quarantäne:
Quarantäne nach der Rückkehr aus der Italienischen Republik ab dem 7. März 2020
Quarantänevorschriften für enge Kontaktpersonen
Start des Projekts „Intelligente Quarantäne“ ab dem 30. März 2020
Einschränkungen im Einzelhandel
Einschränkungen im Einzelhandel bis zum 1. April 2020
Geschäfte für Textilien und Kurzwaren dürfen geöffnet sein
Zeitfenster für Einkäufe von Senioren und anderen namentlich genannten Personen
Neue Ausnahmen vom Verkaufsverbot, gültig ab dem 27. März 2020
Verlängerung des Verbots des Einzelhandelsverkaufs ab dem 1. April 2020
Sonstiges
Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken ab dem 19. März 2020, Dokument
Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken ab dem 31. März 2020
Tschechische Post, s. p.
Maßnahmen der Tschechischen Post
Vorübergehend ist die Abholung von Renten auf der Grundlage einer Vollmacht möglich – ab dem 23. März 2020
Auszahlung von Renten, Zustellung von Einschreiben und für Senioren reservierte Zeiten
Möglichkeiten der Rentenzahlung ab dem 1. April 2020
Aktualisiert: 31. 5. 2026 v 22:03:09