Ausnahmezustand

 

Ausrufung des Ausnahmezustands am 12. März 2020

Die
Regierung der Tschechischen Republik hat auf Vorschlag des Innenministers die Ausrufung des Ausnahmezustands für das gesamte Gebiet der Tschechischen Republik beschlossen. Der Ausnahmezustand gilt ab heute 14 Uhr für einen Zeitraum von 30 Tagen. 

Ausrufung des Ausnahmezustands + zugehörige Dokumente der tschechischen Regierung

 

Allgemeine Informationen:

  • Der Ausnahmezustand wird auf der Grundlage des Verfassungsgesetzes Nr. 110/1998 Slg. über die Sicherheit der Tschechischen Republik ausgerufen.
  • Der Ausnahmezustand wird von der tschechischen Regierung durch einen Beschluss ausgerufen. Die Regierung informiert unverzüglich die Abgeordnetenkammer über die Ausrufung des Ausnahmezustands; diese kann die Ausrufung aufheben. 
  • Die Dauer des Ausnahmezustands beträgt höchstens 30 Tage. Eine Verlängerung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Abgeordnetenhauses möglich.
  • Der Ausnahmezustand wird in Form eines Gesetzes ausgerufen. Die Ausrufung, Verlängerung und Aufhebung des Ausnahmezustands werden auf andere, ortsübliche Weise bekannt gegeben, insbesondere über die Massenmedien und den lokalen Rundfunk.
  • Im Falle der Ausrufung des Notstands können gemäß dem Krisengesetz Nr. 240/2000 Slg. bestimmte Rechte und Freiheiten für den unbedingt notwendigen Zeitraum und im unbedingt notwendigen Umfang eingeschränkt werden. 
  • Die Bürger der Tschechischen Republik können von den verkündeten Krisenmaßnahmen beispielsweise dadurch betroffen sein, dass sie aufgrund von Beschränkungen zur Eindämmung der Ausbreitung der Infektion ein Verbot des Zutritts, des Aufenthalts oder der Bewegung in bestimmten Gebäuden oder Risikogebieten hinnehmen müssen.
  • Die verkündeten Krisenmaßnahmen können zur Regulierung des Verbrauchs und der Versorgung mit Medizinprodukten, Arzneimitteln und anderen Sachmitteln zur Bewältigung der Situation ergriffen werden, Maßnahmen im Verkehrsbereich zu ergreifen sowie die vorrangige Versorgung von Kinder-, Gesundheits- oder Sozialeinrichtungen sowie von Sicherheitskräften und Einheiten des Integrierten Rettungssystems sicherzustellen.
  • Konkrete Maßnahmen werden im Anschluss an weitere Beschlüsse der Regierung ergänzt.
  • Der Krisenstab der Region Mittelböhmen (im Folgenden „KŠK“) wurde aktiviert. Die Sitzung des KŠK findet am 13. März 2020 um 9:30 Uhr statt.

Aktualisiert: 31. 5. 2026 v 22:03:09

FacebookYoutube