Pribram.eu Městský úřad Povinně zveřejňované informace Právní rámec a ochrana Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowing)
Po. zveřej. i. Prá. rá. a oc. Oc. ozna. (Wh.
Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowing)
Gemäß dem Gesetz Nr. 171/2023 Sb. über den Schutz von Hinweisgebern, mit dem die Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße melden, festgelegt, werden die Bedingungen für die Meldung rechtswidriger Handlungen, für die Entgegennahme und Prüfung dieser Meldungen sowie für die Sicherstellung von Abhilfemaßnahmen und die Erfassung der Bearbeitung der Meldungen festgelegt.
Das Hauptziel des Schutzes von Hinweisgebern besteht darin, die Aufdeckung rechtswidriger Handlungen zu ermöglichen, die am Arbeitsplatz oder bei der Ausübung der beruflichen (oder einer anderen ähnlichen) Tätigkeit oder im Zusammenhang damit, von denen Arbeitnehmer und andere natürliche Personen in einer ähnlichen Stellung unter normalen Umständen den Arbeitgeber oder die zuständigen staatlichen Behörden nicht in Kenntnis setzen, insbesondere aus Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes oder anderen Nachteilen.
Ein Hinweisgeber ist eine natürliche Person, die im Zusammenhang mit ihrer Arbeit oder einer anderen ähnlichen Tätigkeit von einem rechtswidrigen Verhalten Kenntnis erlangt hat, das gegen eine Rechtsvorschrift in einem der unten genannten Bereiche verstößt, und diesen Sachverhalt über ein internes Meldesystem, ein externes Meldesystem oder durch Veröffentlichung oder gegebenenfalls direkt an die zuständigen Behörden (z. B. Polizeibehörde, Staatsanwaltschaft, Verwaltungsstrafbehörde) gemeldet hat.
Die Stadt Příbram als verpflichtete Stelle im Sinne von § 9 Abs. 2 Buchstabe b des Gesetzes Nr. 171/2023 Sb. über den Schutz von Hinweisgebern, die Entgegennahme von Meldungen von Personen aus, die für die meldepflichtige Stelle keine Arbeit oder eine andere ähnliche Tätigkeit gemäß § 2 Abs. 3 Buchst. a), b), h) oder i) des genannten Gesetzes ausüben. Dieses System ist ausschließlich für interne Mitarbeiter, Praktikanten oder Auftragnehmer der Stadt bestimmt und dient nicht der Bearbeitung allgemeiner Beschwerden von Bürgern.
Unter Arbeit oder einer anderen vergleichbaren Tätigkeit ist Folgendes zu verstehen:
a) abhängige Beschäftigung im Rahmen eines regulären Arbeitsverhältnisses,
b) selbstständige Erwerbstätigkeit,
c) die Ausübung von Rechten im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer juristischen Person,
d) die Ausübung eines Amtes als Mitglied eines Organs einer juristischen Person,
e) die Erfüllung von Aufgaben im Rahmen der Tätigkeit einer juristischen Person, in deren Interesse, in deren Namen oder auf deren Rechnung,
f) Verwaltung eines Treuhandfonds,
g) ehrenamtliche Tätigkeit,
h) Berufspraktikum, Praktikum,
i) die Ausübung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag, dessen Gegenstand die Erbringung von Lieferungen, Dienstleistungen, Bauleistungen oder einer anderen ähnlichen Leistung ist, oder
j) die Bewerbung um eine Stelle oder eine andere ähnliche Tätigkeit.
Die oben genannten natürlichen Personen sind berechtigt, rechtswidriges Verhalten (Verstöße gegen das Unionsrecht) in Bezug auf einen der folgenden Bereiche zu melden:
a) Finanzdienstleistungen, Pflichtprüfungen und andere Bestätigungsleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte,
b) Körperschaftsteuer,
c) Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung,
d) Verbraucherschutz,
e) der Konformität von Produkten einschließlich ihrer Sicherheit,
f) der Sicherheit im Verkehr, im Transportwesen und im Straßenverkehr,
g) Umweltschutz,
h) Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Schutz und Gesundheit der Tiere,
i) Strahlenschutz und nukleare Sicherheit,
j) Wettbewerb, öffentliche Versteigerungen und die Vergabe öffentlicher Aufträge,
k) Schutz der inneren Ordnung und Sicherheit sowie des Lebens und der Gesundheit,
l) des Schutzes personenbezogener Daten, der Privatsphäre sowie der Sicherheit elektronischer Kommunikationsnetze und Informationssysteme,
m) des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union oder
n) des Funktionierens des Binnenmarkts, einschließlich des Wettbewerbsschutzes und der staatlichen Beihilfen nach dem Recht der Europäischen Union.
Die zuständige Person für die Entgegennahme, Prüfung und weitere Bearbeitung von Meldungen ist:
Tomáš Doul, Keystone Company a.s., Tel.: 608 183 080, E-Mail: info@ksco.cz.
Die empfohlene Methode zur anonymen Einreichung etwaiger Meldungen ist die Nutzung der App „SpeakUp“ über die Website speakup.cz – unter Angabe des Organisationscodes: Y91L6ad4Zm
Weitere Möglichkeiten zur Meldung:
Telefonisch unter der Nummer 608 183 080.
Persönlich nach Vereinbarung unter der Telefonnummer 608 183 080 oder per E-Mail an info@ksco.cz.
Schriftlich per E-Mail an: info@ksco.cz.
Schriftlich per Post an die Adresse: Stadt Příbram, Tyršova 108, Příbram I, 261 19, in einem Umschlag mit der Aufschrift: „NICHT ÖFFNEN – FÜR DIE ZUSTÄNDIGE PERSON BESTIMMT“.
Meldungen können auch über das vom Justizministerium eingerichtete externe Meldesystem eingereicht werden. Ausführliche Informationen und das Formular für die Einreichung finden Sie auf der Website: oznamovatel.justice.cz.

Aktualisiert: 17. 9. 2026 v 20:07:07