Datenschutz

 

INFORMATIONSPFLICHT DES VERANTWORTLICHEN  

Sehr geehrte Bürger,
im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden „DSGVO“) möchten wir Sie darüber informieren, wie die Stadt Příbram Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet.

 

VERANTWORTLICH FÜR DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN IST:

Stadt Příbram
, Tyršova 108, 261 01 Příbram I
, Identifikationsnummer (IČO): 00243132
, E-Mail: e-podatelna@pribram.eu
, ID der Datenbox der Stadt Příbram: 2ebbrqu

 

DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER:

Als öffentliche Behörde sind wir verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, der uns beim Schutz Ihrer personenbezogenen Daten unterstützt. Unser Datenschutzbeauftragter ist:

Keystone Company a.s.
Ing. Radek Vrňák
Prag 10, Vinohrady, Korunní 2569/108
Unternehmens-ID: 05983649
E-Mail: poverenec@pribram.eu

 

Welche Aufgaben hat der Datenschutzbeauftragte?

Sie können sich mit allen Fragen, Anregungen und Anträgen zur Ausübung Ihrer Rechte an den Datenschutzbeauftragten wenden, die sich direkt auf Ihre personenbezogenen Daten beziehen, die im Rahmen bestimmter Vorgänge verwendet werden

Der Datenschutzbeauftragte wird Ihre Fragen, Anträge und Anregungen fachkundig prüfen, sie dem Verantwortlichen zusammen mit einer Empfehlung zur Lösung weiterleiten und Ihnen gegebenenfalls grundlegende Informationen und Beratung bieten. Er unterliegt der Schweigepflicht und wahrt auch bei Beschwerden die Vertraulichkeit. Verantwortlich für die Bearbeitung Ihrer Fragen, Anregungen, Einwände und Anträge ist jedoch ausschließlich der Verantwortliche selbst.

 

BEGRIFFE

  • Betroffene Person – natürliche Person, auf die sich personenbezogene Daten beziehen
  • Personenbezogene Daten – alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person.
  • Eine identifizierbare natürliche Person ist eine natürliche Person, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Bezugnahme auf einen bestimmten Identifikator, wie beispielsweise einen Namen, eine Identifikationsnummer, Standortdaten, einen Netzwerkidentifikator oder auf ein oder mehrere spezifische Merkmale der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person
  • Sensible Daten – besondere Kategorien personenbezogener Daten – personenbezogene Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung genetischer Daten, biometrische Daten zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person sowie Daten über den Gesundheitszustand oder das Sexualleben oder die sexuelle Orientierung einer natürlichen Person
  • Auftragsverarbeiter – jede Stelle, die auf der Grundlage eines besonderen Gesetzes oder im Auftrag des Verantwortlichen personenbezogene Daten für den Verantwortlichen verarbeitet. Dabei handelt es sich insbesondere um Organisationen, die Informationssysteme verwalten.
  • Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten – Tätigkeit, Vorgang oder Aktivität, für die die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der betroffenen Person erforderlich oder zweckmäßig ist.
  • Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet nur personenbezogene Daten von betroffenen Personen, zu deren Verarbeitung er durch eine besondere Rechtsvorschrift oder auf der Grundlage einer freiwilligen vertraglichen Vereinbarung, in seinem berechtigten Interesse, in Ausübung öffentlicher Gewalt oder zur Erfüllung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder auf der Grundlage einer freien und informierten Einwilligung der betroffenen Person.
  • Quellen personenbezogener Daten – natürliche oder juristische Person, Behörde, Agentur oder sonstige Stelle, von der personenbezogene Daten erhoben werden.
  • Empfänger personenbezogener Daten – eine natürliche oder juristische Person, eine Behörde, eine Agentur oder eine andere Stelle, an die personenbezogene Daten übermittelt werden.
  • Verarbeitung personenbezogener Daten – jeder Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, wie das Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen, Speichern, Anpassen, Verändern, Abfragen, Einsehen, Verwenden, Offenlegen durch Übermittlung, Verbreitung, Sortierung oder Verknüpfung, Einschränkung, Löschung oder Vernichtung

 
VERARBEITUNGSZWECKE, FÜR DIE DIE PERSONENBEZOGENEN DATEN BESTIMMT SIND, UND RECHTSGRUNDLAGE FÜR DIE VERARBEITUNG

Die Stadt Příbram tritt als Verantwortlicher für personenbezogene Daten auf (im Folgenden „VERANTWORTLICHER“). Die von der betroffenen Person (im Folgenden „Bürger“) erhobenen personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, zur Vertragserfüllung oder aufgrund eines berechtigten Interesses verarbeitet.

Der VERANTWORTLICHE verfügt sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form über eine Übersicht über die einzelnen Zwecke, für die die personenbezogenen Daten bestimmt sind, sowie über die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

 

MÖGLICHE EMPFÄNGER ODER KATEGORIEN VON EMPFÄNGERN PERSONENBEZOGENER DATEN

Der VERANTWORTLICHE verfügt sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form über eine Übersicht über die einzelnen Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten sowie über die Identifizierung weiterer Verantwortlicher für personenbezogene Daten, an die personenbezogene Daten gegebenenfalls übermittelt werden.

 

GEGEBENENFALLS VORHABEN DES VERANTWORTLICHEN, PERSONENBEZOGENE DATEN AN EIN DRITTLAND ODER EINE INTERNATIONALE ORGANISATION ZU ÜBERMITTELN

Sofern ein rechtlicher Grund für die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation vorliegt, wird die betroffene Person stets über diese Absicht informiert. Alle personenbezogenen Daten müssen vor Missbrauch geschützt werden.

 

DAUER DER SPEICHERUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

Der VERANTWORTLICHE verfügt sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form über eine Übersicht über die einzelnen Fristen, für die personenbezogene Daten beim Verantwortlichen gespeichert werden.

Ist es nicht möglich, die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten beim Verantwortlichen gemäß dem Gesetz Nr. 499/2004 Sb., dem Gesetz über das Archivwesen und die Aktenführung sowie über die Änderung einiger Gesetze, festzulegen, werden der betroffenen Person die Kriterien mitgeteilt, die zur Festlegung dieser Dauer herangezogen werden.

 

WEITERE INFORMATIONEN FÜR DIE BETROFFENE PERSON:

Die betroffene Person hat das Recht, vom Verantwortlichen Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen.  Ansprechpartner für Bürger, auf die sich personenbezogene Daten beziehen (d. h. betroffene Personen), ist der Datenschutzbeauftragte. Diese können sich in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und der Ausübung ihrer Rechte gemäß der Verordnung an den Datenschutzbeauftragten wenden.

 

RECHT AUF BERICHTIGUNG, EINSCHRÄNKUNG UND LÖSCHUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN

Die betroffene Person hat das Recht, vom Verantwortlichen die Berichtigung, Einschränkung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen. Das Recht auf Löschung der Daten steht der betroffenen Person zu, sofern kein weiterer rechtlicher Grund für die Verarbeitung personenbezogener Daten vorliegt oder sofern die betroffene Person ihre informierte ausdrückliche Einwilligung widerruft, auf deren Grundlage Daten verarbeitet wurden, die Aufschluss über die rassische oder ethnische Herkunft, politischen Meinungen, der religiösen oder philosophischen Überzeugung oder der Gewerkschaftszugehörigkeit, sowie die Verarbeitung genetischer Daten, biometrischer Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person und von Daten über den Gesundheitszustand oder das Sexualleben bzw. die sexuelle Orientierung einer natürlichen Person.

 

INFORMATION ÜBER MÖGLICHE FOLGEN DER NICHTVERFÜGBARKEIT DIESER DATEN

Ist die Bereitstellung personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Anforderung oder eine Anforderung, die in den Vertrag aufgenommen werden muss, oder ist die betroffene Person verpflichtet, personenbezogene Daten bereitzustellen, wird die betroffene Person vom Verantwortlichen über die möglichen Folgen der Nichtbereitstellung dieser Daten informiert.

 

WEITERE VERARBEITUNG DER DATEN ZU EINEM ANDEREN ZWECK

Beabsichtigt der Verantwortliche, personenbezogene Daten für einen anderen Zweck als den, für den sie erhoben wurden, weiterzuverarbeiten, so informiert er die betroffene Person vor der genannten Weiterverarbeitung über diesen anderen Zweck sowie über die entsprechenden weiteren Informationen, die in den vorstehenden Absätzen aufgeführt sind.

Die vorstehenden Bestimmungen über die Unterrichtung der betroffenen Person durch den Verantwortlichen finden keine Anwendung, sofern die betroffene Person bereits über die genannten Informationen verfügt, und zwar in dem Umfang, in dem sie darüber verfügt.

 

INFORMATIONEN, DIE ZU ÜBERMITTELN SIND, WENN DIE PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT VON DER BETROFFENEN PERSON ERHALTEN WURDEN

Wurden die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben, so stellt der VERANTWORTLICHE der betroffenen Person folgende Informationen zur Verfügung:

1. die Identität und die Kontaktdaten eines anderen Verantwortlichen und gegebenenfalls seines Vertreters;
2. gegebenenfalls die Kontaktdaten eines etwaigen Datenschutzbeauftragten;
3. die Zwecke der Verarbeitung, für die die personenbezogenen Daten bestimmt sind, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
4. die Kategorien der betroffenen personenbezogenen Daten;
5. etwaige Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten.

 

INFORMATION ÜBER DIE QUELLE DER PERSONENBEZOGENEN DATEN

Erhält der VERANTWORTLICHE Informationen über die betroffene Person aus anderen Quellen als direkt von der betroffenen Person, so gibt er stets Auskunft über die Quelle, aus der die personenbezogenen Daten stammen, sowie gegebenenfalls darüber, ob die Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen.

  

FRIST FÜR DIE ÜBERMITTLUNG DER INFORMATIONEN

Der Verantwortliche stellt die in den beiden vorstehenden Absätzen genannten Informationen innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der personenbezogenen Daten zur Verfügung, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, unter Berücksichtigung der konkreten Umstände, unter denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, oder spätestens zum Zeitpunkt der ersten Kommunikation mit der betroffenen Person, sofern, sofern die personenbezogenen Daten für die Zwecke dieser Kommunikation verwendet werden sollen, oder spätestens bei der ersten Weitergabe der personenbezogenen Daten, sofern er beabsichtigt, diese an einen anderen Empfänger weiterzugeben.

Beabsichtigt der Verantwortliche, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck als den, für den sie erhoben wurden, weiterzuverarbeiten, so stellt er der betroffenen Person noch vor der genannten Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck sowie die entsprechenden weiteren Informationen gemäß Absatz 1 zur Verfügung.

1. die Identität und die Kontaktdaten eines anderen Verantwortlichen und gegebenenfalls seines Vertreters;
2. gegebenenfalls die Kontaktdaten eines etwaigen Datenschutzbeauftragten;
3. die Verarbeitungszwecke, für die die personenbezogenen Daten bestimmt sind, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
4. die Kategorien der betroffenen personenbezogenen Daten;
5. die etwaigen Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten;

 
die etwaige Absicht des Verantwortlichen, personenbezogene Daten an einen Empfänger in einem Drittland oder an eine internationale Organisation zu übermitteln, sowie das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Entscheidung der Kommission über ein angemessenes Schutzniveau oder, im Falle von Übermittlungen gemäß den Artikeln 46 oder 47 oder gemäß Artikel 49 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung.

Diese Informationspflicht entfällt, wenn die betroffene Person bereits über die genannten Informationen verfügt oder wenn nachgewiesen wird, dass die Bereitstellung solcher Informationen nicht möglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Dies gilt insbesondere bei der Verarbeitung zum Zwecke der Archivierung im öffentlichen Interesse, zum Zwecke wissenschaftlicher oder historischer Forschung oder zu statistischen und ähnlichen Zwecken oder wenn die Daten pseudonymisiert wurden. Eine weitere Ausnahme von der Informationspflicht besteht zudem, wenn personenbezogene Daten aufgrund einer durch das Recht der Union oder eines Mitgliedstaats geregelten Pflicht zur Wahrung des Dienstgeheimnisses vertraulich bleiben müssen.

 

RECHT DES BÜRGERS AUF AUSKUNFT ÜBER PERSONENBEZOGENE DATEN

Der Bürger hat das Recht, eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob ihn betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden oder nicht; ist dies der Fall, hat er das Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten sowie über folgende Informationen:

1. die Zwecke der Verarbeitung;
2. die Kategorien der betroffenen personenbezogenen Daten;
3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder werden, insbesondere Empfänger in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
4. die geplante Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten oder, falls diese nicht bestimmt werden kann, die Kriterien zur Festlegung dieser Dauer;
5. das Bestehen des Rechts, vom Verantwortlichen die Berichtigung oder Löschung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten oder die Einschränkung ihrer Verarbeitung zu verlangen oder Widerspruch gegen diese Verarbeitung einzulegen;
6. das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen;
7. alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der personenbezogenen Daten, sofern diese nicht von der betroffenen Person erhoben wurden;
8. die Tatsache, dass eine automatisierte Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling, stattfindet, sofern der VERANTWORTLICHE eine solche Verarbeitung durchführt, sowie in diesen Fällen aussagekräftige Informationen über das verwendete Verfahren sowie die Bedeutung und die voraussichtlichen Folgen einer solchen Verarbeitung für den Bürger.

 
Werden personenbezogene Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, hat der Bürger das Recht, über die für die Übermittlung geltenden geeigneten Garantien informiert zu werden.

Der VERANTWORTLICHE stellt eine Kopie der verarbeiteten personenbezogenen Daten zur Verfügung. Für weitere Kopien auf Antrag des Bürgers kann der VERANTWORTLICHE eine angemessene Gebühr auf der Grundlage der Verwaltungskosten erheben. Reicht der Bürger seinen Antrag in elektronischer Form ein, so werden die Informationen in einem gängigen elektronischen Format bereitgestellt, sofern der Bürger keine andere Form wünscht.

Das Recht auf Erhalt einer Kopie der verarbeiteten personenbezogenen Daten darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.

 

RECHT AUF BERICHTIGUNG

Der Bürger hat das Recht, dass der VERANTWORTLICHE unrichtige personenbezogene Daten, die ihn betreffen, unverzüglich berichtigt. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat der Bürger das Recht auf Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten, auch durch Abgabe einer ergänzenden Erklärung.

 

RECHT AUF LÖSCHUNG („RECHT AUF VERSCHWIEGUNG“)

Der Bürger hat das Recht, dass der VERANTWORTLICHE ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich löscht, und der VERANTWORTLICHE ist verpflichtet, die personenbezogenen Daten des Bürgers unverzüglich zu löschen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

1. Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder anderweitig verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich;
2. die betroffene Person widerruft die Einwilligung, auf deren Grundlage die Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a) verarbeitet wurden, und es liegt kein anderer Rechtsgrund für die Verarbeitung vor;
3. die betroffene Person erhebt Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Artikel 21 Absatz 1 und es liegen keine vorrangenden berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor oder die betroffene Person erhebt Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Artikel 21 Absatz 2;
4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
5. die personenbezogenen Daten müssen gelöscht werden, um einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats nachzukommen, dem der Verantwortliche unterliegt;
6. die personenbezogenen Daten wurden im Zusammenhang mit dem Angebot von Diensten der Informationsgesellschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1 erhoben.

 
Hat der VERANTWORTLICHE personenbezogene Daten veröffentlicht und ist er verpflichtet, diese zu löschen, ergreift er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der mit der Durchführung verbundenen Kosten angemessene Maßnahmen, einschließlich technischer Maßnahmen, um andere Verantwortliche, die diese personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass der Bürger verlangt, dass sie alle Verweise auf diese personenbezogenen Daten des Bürgers sowie deren Kopien oder Nachbildungen löschen.

Die Löschung der personenbezogenen Daten des Bürgers darf nicht erfolgen, wenn die Verarbeitung der Daten erforderlich ist:

1. zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und auf Information;
2. zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder eines Mitgliedstaats, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Erfüllung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse oder im Rahmen der Ausübung öffentlicher Gewalt liegt, mit der der Verantwortliche betraut ist;
3. aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben h und i sowie Artikel 9 Absatz 3;
4. für Archivierungszwecke im öffentlichen Interesse, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1, sofern das in Absatz 1 genannte Recht die Verwirklichung der Ziele der genannten Verarbeitung wahrscheinlich verhindern oder ernsthaft gefährden würde;
5. zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

 

RECHT AUF EINSCHRÄNKUNG DER VERARBEITUNG

Der Bürger hat das Recht, vom VERANTWORTLICHEN die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, und zwar in jedem der folgenden Fälle:

1. Die betroffene Person bestreitet die Richtigkeit der personenbezogenen Daten, und zwar für die Zeit, die erforderlich ist, damit der Verantwortliche die Richtigkeit der personenbezogenen Daten überprüfen kann;
2. die Verarbeitung ist unrechtmäßig, und die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung ihrer Verwendung;
3. der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten nicht mehr für die Zwecke der Verarbeitung, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen;
4. die betroffene Person hat gemäß Artikel 21 Absatz 1 Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt, bis festgestellt ist, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber den berechtigten Gründen der betroffenen Person überwiegen.
 

Wurde die Verarbeitung gemäß Absatz 1 eingeschränkt, dürfen diese personenbezogenen Daten, abgesehen von ihrer Speicherung, nur verarbeitet werden:

1. mit Einwilligung der betroffenen Person oder zur Feststellung,
2. zur Ausübung oder zur Verteidigung von Rechtsansprüchen,
3. zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person
4. aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats.
 

Ein Bürger, für den eine Einschränkung der Verarbeitung gemäß Absatz 1 gilt, wird vorab darüber informiert, dass die Einschränkung der Verarbeitung aufgehoben wird.

 

MITTEILUNGSPFLICHT BEZÜGLICH DER BERICHTIGUNG ODER LÖSCHUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN ODER DER EINSCHRÄNKUNG DER VERARBEITUNG

Der VERANTWORTLICHE unterrichtet die einzelnen Empfänger, denen die personenbezogenen Daten offengelegt wurden, über jede Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder jede Einschränkung der Verarbeitung, die gemäß Artikel 16, Artikel 17 Absatz 1 und Artikel 18 vorgenommen wurden, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Der Verantwortliche unterrichtet die betroffene Person über diese Empfänger, sofern die betroffene Person dies verlangt.

 

RECHT AUF DATENÜBERTRAGBARKEIT

Der Bürger hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er dem Verantwortlichen zur Verfügung gestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, sowie das Recht, diese Daten an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln, ohne dass der Verantwortliche, dem die personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt wurden, daran hindert, und zwar in folgenden Fällen: a) Die Verarbeitung beruht auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a) oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b); und b) die Verarbeitung automatisiert erfolgt.

Bei der Ausübung seines Rechts auf Datenübertragbarkeit (gemäß dem vorstehenden Absatz) hat der Bürger das Recht, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, sofern dies technisch machbar ist.

Das Recht auf Datenübertragbarkeit darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.

Einschränkungen des Rechts auf Datenübertragbarkeit:

1. wenn die Datenverarbeitung zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich ist;
2. zur Ausübung öffentlicher Gewalt, mit der der VERANTWORTLICHE betraut ist (aufgrund der gesetzlichen Zuständigkeit der Behörde);
3. wenn die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt würden.

 

RECHT AUF WIDERSPRUCH

Der Bürger hat aus Gründen, die sich auf seine konkrete Situation beziehen, das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) oder f) der Verordnung Widerspruch einzulegen, einschließlich der auf diesen Bestimmungen basierenden Profilerstellung. Der Verantwortliche verarbeitet die Daten nicht weiter, es sei denn, er weist schwerwiegende berechtigte Gründe für die Verarbeitung nach, die die Interessen oder Rechte und Freiheiten des Bürgers überwiegen, oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

 

AUTOMATISIERTE EINZELENTSCHEIDUNGEN, EINSCHLIESSLICH PROFILIERUNG

Im Rahmen der vom VERANTWORTLICHEN ausgeübten Tätigkeiten findet weder eine automatisierte Entscheidungsfindung noch ein Profiling statt, das für ihn rechtliche Auswirkungen hat oder ihn in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.

 

UNBEGRÜNDETE ANFRAGEN DER BETROFFENEN PERSON UND IHRE BEARBEITUNG

Das Recht auf Auskunft ist nicht absolut. Das Recht auf Auskunft darf die Datenschutzrechte anderer Personen nicht beeinträchtigen. Darüber hinaus berücksichtigt die Verordnung auch unverhältnismäßige und wiederholte Anträge, mit denen der Antragsteller die Erteilung von Informationen verlangt.

In Art. 12 der Verordnung sind die Fristen, die Form und der grundsätzliche Grundsatz der Unentgeltlichkeit für die Bereitstellung von Informationen über die getroffenen Maßnahmen im Zusammenhang mit Anträgen der betroffenen Person, mit denen diese ihre Rechte wahrnimmt (Art. 15 bis 22 der Verordnung), geregelt.

Die Verordnung führt in Artikel 12 Absatz 5 Satz 2 aus:

Sind die von der betroffenen Person gestellten Anträge offensichtlich unbegründet oder unverhältnismäßig, insbesondere weil sie wiederholt gestellt werden, kann der Verantwortliche entweder:

1. eine angemessene Gebühr erheben, die den Verwaltungsaufwand berücksichtigt, der mit der Bereitstellung der angeforderten Informationen oder Mitteilungen oder mit der Durchführung der angeforderten Handlungen verbunden ist; oder
2. die Erfüllung der Anträge ablehnen.“

Die offensichtliche Unbegründetheit oder Unverhältnismäßigkeit des Antrags muss vom VERANTWORTLICHEN nachgewiesen werden. Hier liegt also eine direkte Rechtsgrundlage für die Ablehnung des Antrags (Ablehnung der Durchführung der im Antrag geforderten Maßnahmen) wegen offensichtlicher Unbegründetheit und Unverhältnismäßigkeit vor. Die Unverhältnismäßigkeit des Antrags steht im Zusammenhang mit dem Kriterium der Verhältnismäßigkeit als einem der Grundprinzipien des Datenschutzes.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist ein Ansatz zur Lösung von Situationen, in denen ein Konflikt zwischen zwei oder mehreren durch das objektive Recht geschützten subjektiven Rechten entsteht. Eine solche Situation wird so beurteilt, dass dem Recht Vorrang eingeräumt wird, das den wichtigsten Wert schützt, jedoch mit einer minimalen notwendigen Einschränkung der anderen konkurrierenden Rechte, damit die Verhältnismäßigkeit, d. h. das ausgewogene Verhältnis zwischen den einzelnen Rechte, die im Konflikt stehen, gewahrt bleibt.

Der VERANTWORTLICHE hat daher das Recht, einem Antrag nicht stattzugeben. 

Der VERANTWORTLICHE muss im Falle der Ablehnung eines Antrags in Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten eine kurze Begründung erstellen und dem Antragsteller ein Dokument übermitteln, aus dem hervorgeht, dass er dessen Antrag ablehnt, aus welchen Gründen dies geschieht und dass er das Recht hat, sich an die Aufsichtsbehörde, d. h. die Datenschutzbehörde, sowie an ein Gericht zu wenden.

 

WAS SOLLTEN SIE TUN, WENN SIE DER ANSICHT SIND, DASS WIR IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT ORDNUNGSGEMÄSS VERARBEITEN?

In diesem Fall können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten wenden oder haben das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, dem Amt für den Schutz personenbezogener Daten, mit Sitz in: Pplk. Sochora 27, 170 00 Prag 7, Telefon: +420 234 665 111 (Zentrale), Fax: +420 234 665 444, Elektronische Poststelle (bearbeitet Meldungen, die an die E-Mail-Adresse der Behörde gesendet werden) E-Mail: posta@uoou.cz; Datenbox: qkbaa2n, Website: https://www.uoou.cz

 

WIE KANN MAN EINEN ANTRAG STELLEN?

Der VERANTWORTLICHE nimmt Anträge auf Auskunft sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form entgegen.

Bestandteil der Entgegennahme des Antrags ist die Überprüfung der Identität des Antragstellers. Diese Überprüfung ist erforderlich, um die personenbezogenen Daten des Antragstellers vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

Möglichkeiten der Identitätsprüfung:

1. Entgegennahme über eine Datenbox aus der Datenbox der betroffenen
Person 2. Entgegennahme über die elektronische Poststelle, wobei der Antrag mit einer gültigen qualifizierten elektronischen Signatur
versehen ist 3. Identitätsprüfung bei der Annahmestelle der Stadt Příbram
4. Der Antrag ist mit einer beglaubigten Unterschrift (Behörde, Notar) versehen  

Aktualisiert: 7. 8. 2019 v 11:46:24

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