Einheitliches Umweltgutachten

Einheitliche Umweltverträglichkeitserklärung (JES)

Ab dem 1. Juli 2024 erteilt die Umweltabteilung des Stadtamtes Příbram ein einheitliches Umweltgutachten (JES) für alle Vorhaben, die gemäß dem Gesetz Nr. 283/2021 Sb., dem Baugesetz, in der jeweils gültigen Fassung, genehmigt werden.
Vor der eigentlichen Einreichung des Antrags auf eine JES ist es möglich, gemäß § 9 des Gesetzes Nr. 148/2023 Sb. über die einheitliche Umweltverträglichkeitsprüfung (im Folgenden „ZJES“) eine vorläufige Beratung zu beantragen und bereits erteilte Stellungnahmen, Gutachten oder Entscheidungen aus dem Bereich Umwelt beizufügen.
Wir weisen darauf hin, dass für die Erteilung der JES eine Liste der in Anhang Nr. 3 der Methodischen Richtlinie des Umweltministeriums aufgeführten Anforderungen – Anforderungen an den Antrag auf eine JES gemäß den einzelnen Rechtsvorschriften – sowie stets auch die Bauunterlagen für die Genehmigung des Vorhabens vorgelegt werden müssen. Die Frist für die Erteilung der JES beginnt mit dem Tag des Eingangs eines Antrags, der alle Anforderungen erfüllt und fehlerfrei ist. Die Gültigkeitsdauer der erteilten JES beträgt 5 Jahre ab dem Tag ihrer Erteilung.

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Aktualisiert: 13. 10. 2026 v 21:50:02

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