Abteilung für Vermögensrecht

Ansprechpartner

Abteilungsleiterin: Bc. Petra Kramperová

Mitarbeiterinnen der Abteilung: Jana Říčařová, Jana Řehořová, Hana Svajčíková 

Regelung von Eigentumsverhältnissen an Immobilien
: Bc. Petra Kramperová, Jana Říčařová, Jana Řehořová, Hana Svajčíková 

Umfassende Bearbeitung von Dienstbarkeiten
: Hana Svajčíková, Jana Řehořová

Abteilung für Eigentumsrecht

  • Sie gewährleistet die Tätigkeit der Stadt – des Stadtamtes – im Bereich des Eigentumsrechts.
  • Im Bereich der vermögensrechtlichen Tätigkeit übernimmt sie Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung des Immobilienvermögens.
  • Sie sorgt für die vermögensrechtliche Verfügung über das Stadtvermögen – Vermietungen (einschließlich der Vermietung von Grundstücken zum Zweck der Einrichtung von „Vorgärten“), Pachtverträge, Verkäufe, Käufe, Leihgaben, Schenkungen und Tauschgeschäfte mit Grundstücken gemäß den entsprechenden Beschlüssen der Stadtgremien.
  • Sie bearbeitet Anträge auf die Begründung von dinglichen Belastungen (Dienstbarkeiten) gemäß den entsprechenden Beschlüssen der Stadtorgane.
  • Er erstellt Verträge über die Vermietung von Grundstücken, Pachtverträge für Grundstücke, Verträge über die Begründung von Dienstbarkeiten, Verträge über die Übertragung von Immobilien und Ähnliches.
  • Er sorgt für den Kontakt zu staatlichen Behörden in vermögensrechtlichen Angelegenheiten.
  • Ergibt Stellungnahmen des Eigentümers benachbarter Grundstücke, sofern die Stadt Příbram dieser Eigentümer ist, und zwar auf Antrag des Bauamts.
  • Er bearbeitet in rechtlicher Hinsicht Restitutionsansprüche berechtigter Personen und sonstige vermögensrechtliche Ansprüche gegenüber der Stadt und führt ein Verzeichnis der Restitutionsanträge.
  • Sie führt eine Bestandsaufnahme des Immobilienvermögens der Stadt durch.
  • Er führt Beglaubigungen und Legalisierungen in Angelegenheiten durch, die mit der Tätigkeit der Abteilung für Vermögensverwaltung zusammenhängen.

Formular

 
RICHTLINIE NR. 1/2021
  

Verfahren zur Bearbeitung von Anträgen

Voraussetzung für die überwiegende Mehrheit der vermögensrechtlichen Verfügungen über städtisches Eigentum ist die Veröffentlichung einer sogenannten Absichtserklärung, d. h. einer öffentlichen Bekanntgabe der Absicht der Stadt, städtisches Eigentum zu veräußern, zu tauschen, zu verschenken, zu vermieten, zu verpachten oder als Leihgabe zur Verfügung zu stellen. Die genannte Absichtserklärung wird mindestens 15, gegebenenfalls bis zu 30 Tage lang am Amtsbrett veröffentlicht.
Anschließend legt die Abteilung für Vermögensverwaltung den Antrag zur Beratung vor:

  • DER KOMMISSION FÜR DIE VERWERTUNG DES STADTVERMÖGENS,
  • DEM STADTRAT VON PŘÍBRAM,
  • ggf. DEM STADTRAT VON PŘÍBRAM.
    Der Antragsteller wird zur Sitzung des Stadtrats von Příbram eingeladen.

Bearbeitungsverfahren für Anträge – Dienstbarkeiten

Die Abteilung für Vermögensverwaltung legt diesen Antrag zur Beratung vor: DEM
STADTRAT VON PŘÍBRAM.
Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrags über die Begründung einer Dienstbarkeit bzw. eines Vorvertrags, der für das Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist, ist die Genehmigung der Begründung der Dienstbarkeit durch den Stadtrat von Příbram.

Im Falle des Abschlusses eines Vorvertrags wird nach der Bauabnahme und der Vermessung des Umfangs der Dienstbarkeit auf Antrag des Berechtigten ein Vertrag über die Begründung einer Dienstbarkeit geschlossen und zum Erwerb des der Dienstbarkeit entsprechenden Rechts ein Antrag auf Eintragung in das Grundbuch gestellt. 

Grundlegende geltende Rechtsvorschriften

  • Gesetz Nr. 128/2000 Sb. über Gemeinden, in der jeweils gültigen Fassung
  • Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der jeweils gültigen Fassung
  • Gesetz Nr. 256/2013 Slg. über das Grundbuch (Grundbuchgesetz)
  • Verordnung Nr. 357/2013 Sb. über das Grundbuch (Grundbuchverordnung), in der jeweils gültigen Fassung
 


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Aktualisiert: 10. 12. 2025 v 09:44:23

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