Pribram.eu Městský úřad Odbory MěÚ Odbor sociálních věcí a zdravotnictví Abteilung für den sozial-rechtlichen Schutz von Kindern

Abteilung für sozial-rechtlichen Kinderschutz

Beschreibung der Tätigkeit der Abteilung 

Unter dem sozialrechtlichen Schutz von Kindern versteht man in erster Linie den Schutz des Rechts des Kindes auf eine förderliche Entwicklung und eine ordnungsgemäße Erziehung, den Schutz seiner berechtigten Interessen einschließlich des Schutzes seines Vermögens sowie Maßnahmen zur Wiederherstellung gestörter Familienfunktionen.

Im Vordergrund des sozialrechtlichen Kinderschutzes stehen das Wohl des Kindes und sein Interesse.

Organisationsstruktur der SPOD-Behörde zum 15. Juli 2026

Zu diesem Zweck führt die SPOD-Abteilung unter anderem folgende Maßnahmen durch

  • beobachtet negative Einflüsse auf Kinder und ergreift Maßnahmen zur Eindämmung dieser Einflüsse, 

  • sie unterstützt Eltern bei der Bewältigung von Erziehungs- oder anderen Problemen im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung,

  • bietet den Eltern Beratung zur Erziehung und Bildung des Kindes an oder vermittelt diese,

  • führt Untersuchungen in der Familie und am Wohnort des Kindes durch,

  • führt Untersuchungen in schulischen und medizinischen Einrichtungen, am Arbeitsplatz oder in anderen Einrichtungen durch, in denen sich das Kind aufhält,

  • arbeitet mit anderen staatlichen Stellen zusammen,

  • überwacht die Einhaltung der Rechte des Kindes in Einrichtungen der Heimerziehung und des Jugendschutzes,

  • nimmt Stellung zum Aufenthalt des Kindes außerhalb dieser Einrichtungen bei den Eltern oder anderen natürlichen Personen,

  • nimmt an Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Jugendliche teil,

  • stellt einen Antrag auf bedingte Entlassung aus der Erziehungseinrichtung,

  • kümmert sich um misshandelte, missbrauchte und vernachlässigte Kinder,

  • arbeitet mit Kindern, an denen eine Straftat begangen wurde oder bei denen der Verdacht auf eine solche Straftat besteht,

  • meldet den Strafverfolgungsbehörden den Verdacht auf Begehung einer Straftat gegen ein Kind. 

Arbeitsabläufe des SPOD:

Verfahren zur Durchführung einer sozialen Untersuchung in der Familie und deren Auswertung
Verfahren zur Überprüfung anonymer Meldungen
Verfahren zur Unterbringung eines Kindes in einer Erziehungseinrichtung, zur Verlängerung der Unterbringung, die Verlegung eines Kindes innerhalb der Heimerziehung
; das Verfahren zur Durchführung eines Gesprächs mit dem Klienten
; das Verfahren zur Erstellung eines IPOD; das
Verfahren zur Bedarfsermittlung des Kindes
; das Verfahren zur Erbringung sozialer Beratung
; das Verfahren zur Durchführung eines Erziehungsgesprächs durch den Kinder- und Jugendbetreuer
; das Verfahren zur Durchführung eines Gesprächs mit demKindes
Verfahren zur Durchführung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gegen Eltern gemäß § 59 des Gesetzes über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen (SPOD
) Vorgehensweise bei der Ausübung der gerichtlichen Aufsicht über die Erziehung des Kindes
Vorgehensweise bei der Unterbringung des Kindes in der Obhut einer Pflegefamilie (ZDVOP
) Vorgehensweise bei der Einreichung einer Strafanzeige gegen Eltern oder Erziehungsberechtigte
Vorgehensweise der ORP bei der Adoption eines Kindes
Vorgehensweise bei der vorübergehenden Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie, sowie deren Aufhebung
Vorgehensweise bei der Unterbringung eines Kindes in der Obhut einer natürlichen Person, die daran interessiert ist, Pflegeeltern
zu werden Vorgehensweise bei der Einreichung von Anträgen – Anstößen beim Gericht (z. B. auf Einschränkung oder Entzug der elterlichen Verantwortung, Anordnung von Aufsicht, Verwarnung
Vertretung am Arbeitsplatz
Bearbeitung von Beschwerden und Anstößen
Vorgehensweise bei der Durchführung von Fallkonferenzen

 

Erlässt Entscheidungen

  • über die Auferlegung der Verpflichtung für Eltern, eine fachliche Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen, wenn die Eltern keine fachliche Hilfe sichergestellt haben, obwohl das Kind diese Hilfe dringend benötigt,
  • über die Verpflichtung der Eltern, fachliche Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen, insbesondere bei Streitigkeiten über die Regelung der Erziehung des Kindes oder den Umgang mit dem Kind,
  • über die Übernahme der Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme des Kindes auf dem Gebiet der Tschechischen Republik.

 

In Angelegenheiten der Adoption und der Pflege

  • nimmt Anträge von natürlichen Personen entgegen, die daran interessiert sind, Adoptiveltern, Pflegeeltern oder vorübergehende Pflegeeltern zu werden
  • sucht Kinder aus, die für eine Adoption oder die Unterbringung in Pflegefamilien geeignet sind, und führt die entsprechenden Unterlagen
  • sucht Personen aus, die als Adoptiveltern oder Pflegeeltern geeignet sind, und führt die entsprechenden Unterlagen
  • übt die Funktion eines Vormunds oder Pflegers aus und ergreift dringende Maßnahmen im Interesse des Kindes und in dessen Vertretung, solange kein Vormund bestellt ist oder der bestellte Vormund seine Aufgaben nicht wahrnimmt

 

Im Bereich der sozialen Prävention und der Kuratel

  • ergreift er Maßnahmen, die darauf abzielen, Störungen der psychischen, körperlichen und sozialen Entwicklung des Kindes zu beseitigen, zu mildern oder deren Verschlimmerung bzw. Wiederholung zu verhindern,
  • gewährleistet Sozialberatung und Sozialarbeit vor Ort für Familien mit Kindern und junge Erwachsene innerhalb der Stadt und des gesamten Gebiets der Gemeinde mit erweiterter Zuständigkeit,
  • erhebt in direkter Zusammenarbeit mit Schulen, der Kommunalverwaltung und anderen staatlichen sowie nichtstaatlichen Organisationen die Situation im Bereich negativer Erscheinungen bei Kindern und Jugendlichen und schlägt mögliche Präventionsmaßnahmen vor,
  • arbeitet im Rahmen seiner Tätigkeiten und der kontinuierlichen Sozialarbeit mit anderen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen zusammen, insbesondere mit der regionalen Zweigstelle des Arbeitsamtes der Tschechischen Republik, dem Bezirksamt, der Kreisverwaltung für soziale Sicherheit, der Polizei, der Gemeindepolizei, den Gerichten, der Staatsanwaltschaft, dem Bewährungs- und Mediationsdienst, Anbietern sozialer Dienstleistungen usw.

Kinder- und Jugendbetreuerin

Die Kinder- und Jugendbetreuerin ist eine spezialisierte Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung mit erweiterten Zuständigkeiten, die den sozial-rechtlichen Schutz von Kindern wahrnimmt, wobei der Schwerpunkt auf minderjährigen Kindern liegt, die Erziehungsprobleme haben, (sonstige) Straftaten und Ordnungswidrigkeiten begehen, ihre Eltern und andere Erziehungsberechtigte nicht respektieren, von zu Hause weglaufen, die Schule schwänzen, sich prostituieren, Alkohol und andere Drogen konsumieren usw. Ziel ihrer Arbeit ist der Schutz und die Betreuung von Kindern mit Verhaltensstörungen; ihre Aufgabe besteht darin, diesen Kindern dabei zu helfen, die widrigen Umstände und Einflüsse, denen sie ausgesetzt sind, zu überwinden, und Maßnahmen zu ergreifen, um eine Verschlimmerung oder Wiederholung des Risikoverhaltens des Kindes oder seines Umfelds zu verhindern. Sie unterstützt Eltern bei der Bewältigung von Erziehungs- oder anderen Problemen im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung und bietet fachliche Beratung an oder vermittelt diese. Bei der Begehung einer (sonst) strafbaren Handlung nimmt sie an Vernehmungen von Minderjährigen und Jugendlichen im Rahmen der Ermittlungen der tschechischen Polizei teil und ist an Ordnungswidrigkeitsverfahren oder Verhandlungen vor dem Jugendgericht beteiligt. Sie arbeitet mit schulischen und medizinischen Einrichtungen, Erziehungsheimen, Fachdiensten für Familien und Kinder, Haftanstalten und Gerichten, der Staatsanwaltschaft sowie dem Bewährungs- und Mediationsdienst der Tschechischen Republik zusammen.

Die Bewährungshelferin kümmert sich um Kinder und deren Familien:

  • wenn ein Kind unter 15 Jahren eine Handlung begangen hat, die die Merkmale einer Straftat oder eines Ordnungswidrigkeit aufweist,
  • wenn ein Kind im Alter von 15 bis 18 Jahren eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit begangen hat (gegen das Kind wurde ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet),
  • wenn bei einem Kind schwerwiegende Erziehungsprobleme und Verhaltensstörungen auftreten.
     

Im Rahmen ihrer Tätigkeit:

  • mit minderjährigen Kindern, bei denen unerwünschte Verhaltensweisen und Handlungen auftreten, mit Kindern mit Verhaltensstörungen, die Probleme im familiären Zusammenleben haben, in der Schule Probleme haben, riskante Kontakte zu Gleichaltrigen pflegen, gegebenenfalls mit Suchtmitteln experimentieren oder rechtswidrige Handlungen begehen,
  • bietet Kindern und Eltern fachliche sozialrechtliche Beratung bei der Lösung ihrer familiären, persönlichen und sozialen Probleme sowie bei Krisensituationen im Zusammenhang mit Erziehungsproblemen oder Straftaten des Kindes,
  • führt eine Bewertung der Situation des gefährdeten Kindes und seiner Familie durch und erstellt einen individuellen Schutzplan für das Kind, ggf. entscheidet er über die Anordnung von Erziehungsmaßnahmen,
  • beteiligt sich an der Prävention von Kriminalität bei Kindern und Jugendlichen durch die Teilnahme an geeigneten Präventionsprogrammen im Rahmen der Zusammenarbeit mit Fachkräften, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten,
  • besucht minderjährige Kinder in Schulen und anderen schulischen Einrichtungen, besucht Kinder, bei denen aufgrund schwerwiegender Erziehungsprobleme eine Heimerziehung angeordnet wurde, sowie Kinder, bei denen eine Schutzunterbringung angeordnet wurde, Kinder in Untersuchungshaft und Kinder, gegen die eine Freiheitsstrafe verhängt wurde, und beobachtet deren Entwicklung in diesen Einrichtungen, wobei er auch die Eltern dieser Kinder besucht,
  • nimmt an Verfahren in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren teil und legt dem Gericht bei diesen Verhandlungen ein umfassendes Gutachten zur sozialen Situation des Kindes vor – aus welchem familiären Umfeld das Kind stammt, mögliche Ursachen für das rechtswidrige Verhalten sowie Vorschläge für geeignete Maßnahmen; legt im Interesse der Jugendlichen Rechtsmittel ein,
  • er unterstützt Kinder nach ihrer Entlassung aus der Schutz- oder Heimerziehung sowie nach der Entlassung aus dem Strafvollzug mit dem Ziel, zur Wiederherstellung ihrer gestörten sozialen Beziehungen, zu ihrer Eingliederung in das familiäre und soziale Umfeld sowie zur Verhinderung der Wiederholung rechtswidriger Handlungen beizutragen,
  • arbeitet intensiv mit Kindern über 16 Jahren an der Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben. 

Sie reicht beim Gericht Anträge und Vorschläge ein

  • zur Anordnung, Verlängerung oder Aufhebung einer Heimerziehung
  • zur Unterbringung eines Kindes in einer Einrichtung für Kinder, die sofortige Hilfe benötigen
  • zur Vollstreckung von Entscheidungen über die Durchführung der Heimerziehung
  • zur Einschränkung oder Entziehung der elterlichen Verantwortung oder zur Aussetzung ihrer Ausübung
  • über die Erfüllung der Voraussetzung für eine Adoption, die darin besteht, dass die Eltern kein Interesse an ihrem Kind zeigen
  • über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Vaterschaft eines minderjährigen Kindes
  • zur Anordnung einer einstweiligen Verfügung, wenn sich das Kind ohne jegliche Betreuung befindet oder sein Leben oder seine gesunde Entwicklung ernsthaft gefährdet sind
  • über die Unterbringung des Kindes bei einer Person, die Interesse daran hat, Pflegeeltern zu werden
  • über die Unterbringung des Kindes bei einer Person, die daran interessiert ist, Adoptivelternteil zu werden

 

Ausgewählte Tätigkeiten und Empfehlungen der Behörde für den sozial-rechtlichen Schutz von Kindern

Zuständigkeitsbereich im Bereich des sozial-rechtlichen Kinderschutzes

Im Sinne des Gesetzes Nr. 359/1999 Slg. über den sozial-rechtlichen Schutz von Kindern in der jeweils geltenden Fassung ist der Zuständigkeitsbereich für die Ausübung des sozial-rechtlichen Schutzes-rechtlichen Schutzes durch den ständigen Wohnsitz des Kindes im Zuständigkeitsbereich des Stadtamtes Příbram als Gemeindeverwaltung mit erweiterter Zuständigkeit definiert. An der Gewährleistung des SPOD sind Sozialarbeiter der Abteilung für den sozial-rechtlichen Schutz von Kindern sowie Jugendbetreuer beteiligt:

Zuständigkeitsbereiche der Sozialarbeiter des OSPODZuständigkeitsbereiche der Mitarbeiter der Ersatzfamilienbetreuung (Pflegefamilienbetreuung)Zuständigkeitsbereiche der Jugendbetreuer

Wer kann mir helfen?

Was tun, wenn ich während der Quarantäne Hilfe brauche…

Broschüre – Hilfe für Kinder (MPSV)

RECHT AUF KINDHEIT – www.pravonadetstvi.cz

 

Links zu Websites zum Thema Kinderschutz 

Nadace Naše dítě              Dětské krizové centrum  

Stiftung „Naše dítě“: http://www.nasedite.cz/ http://www.dkc.cz/

 Fond ohrožených dětí

 Fonds für gefährdete Kinder: http://www.fod.cz/

Linka bezpečí Linka bezpečí 

Sicherheitshotline: http://www.linkabezpeci.cz/ 

Cochem.cz

Cochem.cz: Cochem.cz 

Telefonnummern von Vereinigungen zum Schutz der Kinderrechte und Krisenhotlines

Sicherheitshotline 116 111 (kostenlose Hotline, rund um die Uhr erreichbar)
Hotline „Nachricht nach Hause“ 800 111 113, 724 727 777

Elternhotline 800 111 234

Übersicht über die Aktivitäten

  • Problematik misshandelter, missbrauchter und vernachlässigter Kinder
  • Thematik der Ersatzfamilienbetreuung
  • Thematik der Unterbringung minderjähriger Kinder in fremder Obhut
  • Problematik von Erziehungsproblemen bei Jugendlichen
  • Thematik des Unterhalts für minderjährige Kinder
  • Die Problematik der Sicherung des Unterhalts und der Lebenshaltungskosten einer unverheirateten Mutter
  • Die Regelung des Umgangs mit einem minderjährigen Kind
  • Die Regelung der Erziehung und des Unterhalts eines minderjährigen Kindes

Öffnungszeiten

Montag
8.00-12.00;13.00-17.00
Mittwoch
8.00-12.00;13.00-17.00

Nach Absprache mit dem zuständigen Mitarbeiter kann die Angelegenheit jederzeit während der Öffnungszeiten des Stadtamtes erledigt werden. Ein Termin mit einem bestimmten Mitarbeiter muss unbedingt im Voraus vereinbart werden.

Kontakt

Alle Kontakte hier

Adresse

náměstí T. G. Masaryka 107, Příbram I
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8.00-12.00;13.00-17.00
Mittwoch
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Nach Absprache mit dem zuständigen Mitarbeiter kann die Angelegenheit jederzeit während der Öffnungszeiten des Stadtamtes erledigt werden. Ein Termin mit einem bestimmten Mitarbeiter muss unbedingt im Voraus vereinbart werden.

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Aktualisiert: 13. 10. 2026 v 21:58:04

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