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Odbory MěÚ Od. komu. a c. Žá. o přev. z.

Antrag auf Übernahme der Schirmherrschaft

Die Schirmherrschaft der Stadt Příbram ist Ausdruck des Interesses und eine Form der moralischen Unterstützung für die Veranstalter von kulturellen, sportlichen und anderen gemeinnützigen Aktivitäten auf dem Gebiet der Stadt. Aus der Gewährung der Schirmherrschaft ergibt sich für den Antragsteller kein Anspruch auf finanzielle oder sonstige materielle Unterstützung, sofern die zuständige Behörde nichts anderes beschließt.

Wo Sie die Angelegenheit regeln können

Stadtverwaltung Příbram, Tyršova 108, 261 19 Příbram, Abteilung für Kommunikation und Tourismus

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Antrag auf Gewährung der Schirmherrschaft der Stadt 

Verfahren zur Gewährung der Schirmherrschaft der Stadt Příbram

Die Schirmherrschaft der Stadt Příbram kann für bedeutende und außergewöhnliche gesellschaftliche, kulturelle, sportliche, bildungsbezogene und andere gemeinnützige Veranstaltungen gewährt werden, die auf dem Stadtgebiet stattfinden. Als wichtig und gemeinnützig gelten Veranstaltungen, deren Durchführung das Ansehen der Stadt steigert und bedeutende Bevölkerungsgruppen anspricht, wie beispielsweise Festivals, Aufführungen, Konzerte, Modenschauen, Ausstellungen und Wettbewerbe, die Werte wie Freiheit, Demokratie, Gerechtigkeit und Menschlichkeit vermitteln, sowie bedeutende künstlerische Botschaften oder Aktivitäten von Bevölkerungsgruppen, die Unterstützung verdienen. Die Gewährung der Schirmherrschaft der Stadt verleiht diesen Veranstaltungen Ansehen und Bedeutung.

Die Voraussetzungen für die Gewährung der Schirmherrschaft sind folgende:

  1. Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen
  2. die Verpflichtung, dass die Information über die Übernahme der Schirmherrschaft auf allen zugehörigen Materialien (z. B. Flyern, Plakaten, Einladungen, Katalogen usw.) angegeben wird,
  3. die Information über die Schirmherrschaft wird bei der Veranstaltung selbst und in den Medien präsentiert,
  4. die Abbildung des Stadtlogos – sofern dessen Verwendung genehmigt wird – auf Werbematerialien in angemessener Größe und an geeigneter Stelle.

Die Schirmherrschaft wird auf der Grundlage eines schriftlichen Antrags des Veranstalters gewährt, sofern dieser die oben genannten Bedingungen erfüllt. Der Antrag ist an den Bürgermeister der Stadt zu richten, um deren Schirmherrschaft ersucht wird. Der Antrag muss möglichst viele Informationen enthalten, die für die Beurteilung der jeweiligen Veranstaltung relevant sind (siehe Musterantrag). Die Anträge werden von der Abteilung für Kommunikation und Tourismus der Stadtverwaltung Příbram gesammelt und bearbeitet. Über die Gewährung der Schirmherrschaft der Stadt Příbram entscheidet der Bürgermeister nach Beratung im Bürgermeisterkollegium. Er informiert den Stadtrat in dessen nächster Sitzung über seine Entscheidung. Die Schirmherrschaft wird schriftlich in Form einer Mitteilung über die Gewährung der Schirmherrschaft erteilt. Den Veranstaltern einer Veranstaltung, für die die Stadt die Schirmherrschaft übernommen hat, kann die Genehmigung zur Nutzung des Logos der Stadt Příbram* erteilt werden, und zwar zu Werbe- und Repräsentationszwecken im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung. Dies muss im Antrag angegeben werden.

* Die Genehmigung zur Nutzung des Stadtlogos erteilt die Abteilung für Kommunikation und Tourismus auf der Grundlage eines Mandats des Stadtrats von Příbram.

Aktualisiert: 6. 1. 2022 v 10:54:22

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