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Vorsicht bei der Erteilung einer Vollmacht beim Fahrzeugverkauf

 

Das folgende Szenario ist keine Fiktion, sondern basiert auf realen Erfahrungen von Kunden, nicht nur des Verkehrsämter in Příbram, mit denen das Kfz-Register praktisch täglich konfrontiert ist. Sehr oft kann dies jedoch zu erheblichen finanziellen Einbußen, Unannehmlichkeiten mit der Polizei und den Behörden und in Extremfällen sogar zu Zwangsvollstreckungen führen. All dies ist jedoch leider lediglich die Folge eigener Nachlässigkeit und eines unangemessenen Vertrauens in fremde Personen.

Karel, Besitzer eines gebrauchten Fabia, beschloss, sein Auto zu verkaufen und sich ein anderes, neueres anzuschaffen. Über eine Anzeige fand er den Interessenten Pavel, der dem Kauf und der Höhe des Kaufpreises für den Gebrauchtwagen zustimmte und mit Karel einen Kaufvertrag abschloss. Das Fahrzeug war frei von rechtlichen Belastungen, der Kaufpreis wurde bei Vertragsunterzeichnung bezahlt, und das Geschäft neigte sich erfolgreich dem Ende zu. Es blieb noch ein letzter Schritt: die Umschreibung des Fahrzeugs bei der Behörde. Karel wusste, dass er und Pavel gesetzlich verpflichtet waren, diese Umschreibung innerhalb von 10 Werktagen durchzuführen. Hätten sie dies nicht getan, hätte beiden eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Kronen gedroht. Deshalb machten sich beide gemeinsam auf den Weg zum Kfz-Register (seit dem 1.6.2017 besteht die Möglichkeit, ein beliebiges Kfz-Register zu wählen), legten das Protokoll der Zulassungsprüfung, den kleinen und den großen Fahrzeugschein, die Grüne Karte sowie einen gemeinsamen Antrag vor, den beide eigenhändig unterzeichnet hatten. Die Behörde trug die Änderung sofort in das Register und in die Unterlagen ein und schloss damit die Übertragung ab. Eine einfache, schnelle und ideale Variante.

Das Gesetz lässt jedoch noch eine weitere Variante zu, nämlich die Vollmacht. Die Bevollmächtigung des Käufers durch den Verkäufer, des Verkäufers durch den Käufer oder die Bevollmächtigung einer beliebigen anderen Person, die Übertragung für uns zu regeln. Die Vollmacht ist – nicht nur bei der Übertragung von Fahrzeugen – ein klassisches und traditionelles Rechtsinstitut, mit dem wir jemandem das Recht übertragen, in unserem Namen zu handeln. Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Denn mit einer Vollmacht erteilen wir lediglich ein Recht und keine rechtlich einklagbare Verpflichtung zum Handeln. Und genau aus diesem Grund ist die gefährlichste Variante, für die sich der Verkäufer entscheiden kann, die Situation, in der er dem Käufer, an den er sein Fahrzeug verkauft hat, alle Unterlagen, Schlüssel und eine beglaubigte schriftliche Vollmacht zur Abwicklung der Übertragung bei der Behörde übergibt. Er hat das Gefühl, alles Erforderliche erledigt zu haben, das Geld für sein Auto hat er erhalten, alles ist also in bester Ordnung, und die Euphorie über das erfolgreich abgeschlossene Geschäft bricht in vollem Umfang aus. Der Verkäufer ist sich in dieser Situation jedoch überhaupt nicht bewusst, dass er sich gerade eine ordentliche Misere eingehandelt hat. Denn der Käufer führt – obwohl er vom Verkäufer dazu bevollmächtigt ist – die Umschreibung bei der Behörde nicht selten gar nicht durch, nutzt das Auto und begeht im Straßenverkehr damit Verstöße. Das Fahrzeug ist jedoch im Register nicht auf ihn umgeschrieben, und als Betreiber wird weiterhin der ehemalige Eigentümer geführt. Und so gehen alle Bußgelder für Verkehrsverstöße an dessen Adresse. Der Verkäufer beginnt also, nach den Gründen für die nicht abgeschlossene Umschreibung zu suchen, und versucht, den neuen Eigentümer zu kontaktieren, was ihm jedoch nicht gelingt. In der Zwischenzeit häufen sich jedoch weiterhin die Bußgelder für Verkehrsverstöße, und wenn der Verkäufer diese nicht laufend bezahlt, kommen auch Verzugszinsen hinzu und es kommt zu ersten Zwangsvollstreckungen. Und das alles nur, weil der ursprüngliche Eigentümer beim Verkauf seines Gebrauchtwagens blind darauf vertraut hat, dass der neue Eigentümer – in den allermeisten Fällen eine ihm völlig unbekannte Person – auf der Grundlage einer Vollmacht seine Pflicht zur Übertragung des Fahrzeugs für ihn erfüllen würde. Nach langwieriger Suche nach dem neuen Eigentümer stellt sich in manchen Fällen sogar heraus, dass dieser das Fahrzeug bereits an eine weitere Person verkauft hat, über die der ursprüngliche Eigentümer im Grunde überhaupt nichts weiß. In diesem Moment ist die Situation für den ursprünglichen Eigentümer praktisch unlösbar, und ihm bleibt nur eine einzige Möglichkeit: ein zivilrechtlicher Rechtsstreit zur Feststellung des Eigentums, über den ein Gericht entscheidet. 

Die Verkehrsbehörde in Příbram empfiehlt daher allen Eigentümern von verkauften Fahrzeugen nachdrücklich, sehr gründlich und verantwortungsbewusst abzuwägen, wem sie eine eventuelle Vollmacht erteilen, und ob es für sie nicht vorteilhafter und vor allem weniger riskant ist, das Fahrzeug selbst umzuschreiben – mit der absoluten Gewissheit, dass sie nicht von möglichen Bußgeldern, Zwangsvollstreckungen und Unannehmlichkeiten mit der Polizei und den Behörden aufgrund des unverantwortlichen Handelns einer anderen Person überrascht werden. Durch die Erteilung einer Vollmacht entbindet sich nämlich niemand von seinen eigenen Pflichten und setzt sich somit unnötigerweise der Gefahr von Sanktionen aus.  

       

Aktualisiert: 31. 5. 2026 v 22:01:38

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