Ergriffene Sondermaßnahmen

 

Verlängerung des Verbots der Freizügigkeit auf dem gesamten Gebiet der Tschechischen Republik bis zum 11. April 2020

Das Gesundheitsministerium hat das Verbot der Freizügigkeit bis zum 11. April 2020 verlängert; die tschechische Regierung hat diese außerordentliche Maßnahme am 30. März 2020 zur Kenntnis genommen.

Verlängerung des Verbots der Freizügigkeit auf dem gesamten Gebiet der Tschechischen Republik bis zum 11. April 2020

 

Verlängerung des Verbots der Freizügigkeit auf dem gesamten Gebiet der Tschechischen Republik bis zum 1. April 2020

Die Regierung hat mit Wirkung vom 24. März 2020, 06:00 Uhr, bis zum 1. April 2020, 06:00 Uhr, ein Verbot der Freizügigkeit auf dem Gebiet der Tschechischen Republik beschlossen, mit Ausnahme von Fahrten zur Arbeit, zu medizinischen Einrichtungen, zu Familienangehörigen und anderer notwendiger Wege.

Verhängung eines Verbots der Freizügigkeit auf dem gesamten Gebiet der Tschechischen Republik – vom 24. März 2020 bis zum 1. April 2020,

Gesundheitsministerium 

 

Verbot der freien Personenbewegung auf dem gesamten Gebiet der Tschechischen Republik vom 15. März 2020

Die Regierung hat mit Wirkung vom 16. März 2020 von 0.00 Uhr bis zum 24. März 2020 um 6.00 Uhr ein Verbot der Freizügigkeit auf dem Gebiet der Tschechischen Republik beschlossen, mit Ausnahme von Fahrten zur Arbeit, zu medizinischen Einrichtungen, zu Familienangehörigen und anderer notwendiger Wege.

Verhängung eines Verbots der Freizügigkeit auf dem gesamten Gebiet der Tschechischen Republik + zugehörige Dokumente

 

Ausrufung des Ausnahmezustands am 12. März 2020

Die Regierung der Tschechischen Republik hat auf Vorschlag des Innenministers die Ausrufung des Ausnahmezustands auf dem gesamten Gebiet der Tschechischen Republik genehmigt. Der Ausnahmezustand wird ab heute 14 Uhr für einen Zeitraum von 30 Tagen ausgerufen. 

Ausrufung des Ausnahmezustands + zugehörige Dokumente der tschechischen Regierung

 

14. März 2020: Beschluss der tschechischen Regierung – Übersicht über die Krisenmaßnahmen

14. März 2020: Stellungnahme der Regionalpräsidentin der Region Mittelböhmen zur Umsetzung der Maßnahmen nach der Ausrufung des Ausnahmezustands 

15. März 2020: Die tschechische Regierung hat ab dem 16. März 2020 Ausgangsbeschränkungen in der Tschechischen Republik verhängt

 

Medizinische Versorgung, soziale Dienste 

Besuchsverbot in medizinischen Einrichtungen mit stationärer Versorgung 

Empfehlung an Personen über 70 Jahre, ihre Wohnung nicht zu verlassen 

Ausgangssperre für Nutzer ausgewählter Sozialdienste, Schließung bestimmter Sozialdienste

Krankenhäuser schränken ab dem 17. März 2020 geplante Eingriffe ein und stellen Kapazitäten für die Behandlung des Coronavirus bereit

Stationäre Rehabilitationsversorgung

 

Sondermaßnahmen im Bildungswesen

Schließung von Schulen ab dem 11. März 2020

Informationen zur Sondermaßnahme des Gesundheitsministeriums zur Schließung von Schulen

Informationen zur Sondermaßnahme des Gesundheitsministeriums für Hochschulen 

Beschluss der Landrätin der Region Mittelböhmen über die Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Ausnahmezustand, gültig ab dem 18. März 2020

 

Informationen zur Quarantäne:

Quarantäne nach der Rückkehr aus der Italienischen Republik ab dem 7. März 2020 

Quarantäne nach der Rückkehr aus der Italienischen Republik – Personen mit Aufenthaltsgenehmigung in der Tschechischen Republik ab dem 7. März 2020 

Quarantänevorschriften für enge Kontaktpersonen

Start des Projekts „Intelligente Quarantäne“ ab dem 30. März 2020

 

Einschränkungen im Einzelhandel

Einschränkungen im Einzelhandel bis zum 1. April 2020

Geschäfte für Textilien und Kurzwaren dürfen geöffnet sein

Zeitfenster für Einkäufe von Senioren und anderen namentlich genannten Personen 

Neue Ausnahmen vom Verkaufsverbot, gültig ab dem 27. März 2020 

Verlängerung des Verbots des Einzelhandelsverkaufs ab dem 1. April 2020 

 

Sonstiges

Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken ab dem 19. März 2020, Dokument 

Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken ab dem 31. März 2020 

Verordnung über die Einschränkung der Tätigkeit von öffentlichen Behörden und Verwaltungsbehörden vom 1. April bis zum 11. April 2020

 

Tschechische Post, s. p.

Maßnahmen der Tschechischen Post

Ab dem 19. März 2020 beschränkt die Tschechische Post die Öffnungszeiten für Kunden und legt spezielle Zeiten für Senioren fest 

Vorübergehend ist die Abholung von Renten auf der Grundlage einer Vollmacht möglich – ab dem 23. März 2020

Auszahlung von Renten, Zustellung von Einschreiben und für Senioren reservierte Zeiten 

Möglichkeiten der Rentenzahlung ab dem 1. April 2020

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktualisiert: 31. 5. 2026 v 22:03:09

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