Pribram.eu Stadtverwaltung Offenlegungspflichtige Informationen Anfragen nach Informationen
Městský úřad Po. zveřej. i. Žádosti o infor.
Anfragen nach Informationen
Als Antragsteller gilt jede natürliche oder juristische Person, die Informationen beantragt.
Anträge auf Auskunft können mündlich oder schriftlich gestellt werden, einschließlich des Fernzugangs. Unter Fernzugang im Sinne dieses Gesetzes ist der Zugang zu Informationen für einen unbegrenzten Kreis von Antragstellern über ein elektronisches Kommunikationsnetz oder einen elektronischen Kommunikationsdienst zu verstehen.
Bei persönlicher Einreichung oder schriftlicher Antragstellung in Papierform muss der Antrag an folgende Adresse zugestellt oder gesendet werden:
Stadt Příbram
, Stadtverwaltung Příbram
, Tyršova 108
, 261 01 Příbram I
Ein elektronisch eingereichter Antrag muss über die E-Mail-Adresse der Annahmestelle e-podatelna@pribram.eu oder über die Datenbox 2ebbrqu eingereicht werden.
Unter Informationen im Sinne des Gesetzes Nr. 106/1999 Slg. über den freien Zugang zu Informationen in der jeweils gültigen Fassung versteht man jeden Inhalt oder einen Teil davon in beliebiger Form, der auf einem beliebigen Datenträger festgehalten ist, insbesondere den Inhalt einer schriftlichen Aufzeichnung auf einem Dokument, einer in elektronischer Form gespeicherten Aufzeichnung oder einer Ton-, Bild- oder audiovisuellen Aufzeichnung. Ein Computerprogramm gilt nicht als Information im Sinne dieses Gesetzes.
Aktualisiert: 31. 5. 2026 v 22:01:40