Grundlegende Informationen

Hinweis für Antragsteller und Begünstigte:

Am 22.05.2014 wurde der Leitfaden für Antragsteller und Begünstigte im Bereich der Intervention 5.2 „Verbesserung des Umfelds in Problemwohnsiedlungen“ sowie dessen Anhänge aktualisiert; die Aktualisierung trat am 06.06.2014 in Kraft.
 
Den aktualisierten Leitfaden für Antragsteller und Begünstigte einschließlich der Anhänge finden Sie in den Dateien am Ende dieser Seite.
 

 
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Die Stadt Příbram
schreibt
eine fortlaufende Aufforderung zur Einreichung von Anträgen auf Gewährung einer Förderung
im Rahmen
des Integrierten Stadtentwicklungsplans von Příbram
für das Gebiet der Siedlung Březohorské
 
1. Identifizierung der Ausschreibung
Operatives Programm: Integriertes operationelles Programm
Prioritätsachse: 5. Nationale Förderung der Raumentwicklung
Interventionsbereich: 5.2 Verbesserung der Lebensbedingungen in Problemwohnsiedlungen
Geförderte Maßnahme: 5.2a) – Revitalisierung öffentlicher Räume
Aufforderungsnummer: 9
Gesamtfinanzvolumen für diese Ausschreibung: 49.586.236,- CZK (EFRE)
 
2. Fristen der Ausschreibung
Bekanntgabe der Ausschreibung: 20. 05. 2014
Beginn der Antragsannahme: 21.05.2014
Ende der Antragsfrist: bei Ausschöpfung der für diese Ausschreibung zugewiesenen Mittel
Projektbeginn: ab dem 1. Juli 2007
Projektende: bis zum 30. November 2015
 
Der vollständige Wortlaut der Ausschreibung ist auf der Website der Stadt Příbram im Bereich „Integrierter Stadtentwicklungsplan – Ausschreibungen“ veröffentlicht

Hinweis für Antragsteller und Fördermittelempfänger:
 
Am 26. August 2013 erfolgte eine Aktualisierung des Leitfadens für Antragsteller und Fördermittelempfänger im Bereich der Interventionsmaßnahme 5.2 „Verbesserung des Umfelds in Problemwohnsiedlungen“ sowie der dazugehörigen Anhänge.
 
Den aktualisierten Leitfaden für Antragsteller und Begünstigte finden Sie in der Datei am Ende dieser Seite.
 
 

 
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Liste der Projekte, für die die Ausstellung einer Auswahlbestätigung empfohlen wird
 
 
Förderbereich: 5.2 Verbesserung der Lebensbedingungen in Problemwohnsiedlungen
Stadt: Příbram
Bezeichnung des IPRM: IPRM für den Bereich der Siedlung Březohorské
Ausschreibungsnummer: 8
Insgesamt empfohlene Projekte: 7
Gesamtbetrag der beantragten Mittel (aus EU+SR): 11.390.958,20 CZK
 
 
Antragsteller
Projektname
Maßnahme (a, b, c)
Punktebewertung
Beantragter Betrag aus der EU
(in CZK)
Von der Slowakei beantragt (in CZK)
Erforderlich
von der EU + der Slowakei
(in CZK)
Eigentümergemeinschaft des Hauses Březohorská 183, Příbram VII
Sanierung der technischen Anlagen und der Gemeinschaftsbereiche des Hauses Březohorská 183, Příbram VII
b
90
1 272 194,15
224 504,85
1 496 699,00
Eigentümergemeinschaft Příbram VII/367–369
Modernisierung der technischen Ausstattung des Wohngebäudes, Osvobození-Straße 367–369, Příbram VII
b
90
705 585,00
124 515,00
830 100,00
Eigentümergemeinschaft Příbram VII, Hausnummern 281, 282, 283, 284, 285, Politických vězňů-Straße
Wärmedämmung der Außenfassade an den Häusern Nr. 281, 282, 283, 284, 285
b
89
2 137 716,00
377 244,00
2 514 960,00
Eigentümergemeinschaft des Hauses Nr. 415–416 in Příbram VII
Solaranlage und Gasheizungsraum
b
83
937 714,05
165 478,95
1 103 193,00
Eigentümergemeinschaft der Wohneinheiten Nr. 390, Osvobození-Allee, und Nr. 391, Tylova-Straße, in Příbram VII
Dachsanierung an den Hausnummern 390 und 391
b
82
962 307,27
169 818,93
1 132 126,20
Eigentümergemeinschaft Příbram VII, Hausnummern 185, 186, 187, Straße „28. října“
Solaranlage und Gasheizungsraum
b
80
1 138 218,00
200 862,00
1 339 080,00
Eigentümergemeinschaft für die Häuser Nr. 301, 302, 303, 304 und 305 in Příbram VII
Sanierung des Wohnhauses Příbram VII/301–305
b
75
2 528 580,00
446 220,00
2 974 800,00
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
 
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Die Stadt Příbram
 
schreibt
 
einen Aufruf zur Einreichung von Anträgen auf Gewährung einer Förderung
 
im Rahmen
 
des Integrierten Stadtentwicklungsplans
für das Gebiet der Siedlung Březohorský
 
1. Identifizierung der Ausschreibung
 
Operationelles Programm: Integriertes Operationelles Programm
Prioritätsachse: 5. Nationale Förderung der Raumentwicklung
Interventionsbereich: 5.2 Verbesserung der Lebensbedingungen in Problemwohnsiedlungen
Geförderte Maßnahme: 5.2 b) Sanierung von Mehrfamilienhäusern
Nummer der Ausschreibung: 8
Gesamtfördervolumen für diese Ausschreibung: 11 391 405,- CZK
 
2. Fristen der Ausschreibung
Bekanntgabe der Ausschreibung: 21. 05. 2013
Beginn der Antragsannahme: 22.05.2013
Ende der Antragsfrist: 12.06.2013 um 17:00 Uhr.
Projektbeginn: ab dem auf der Bestätigung der CRR ČR über die Förderfähigkeit des Projekts angegebenen Datum
Projektende: bis zum 30. Juni 2015

Der vollständige Wortlaut der Ausschreibung ist auf der Website der Stadt Příbram im Bereich „Integrierter Stadtentwicklungsplan – Ausschreibungen“ veröffentlicht

 


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Die Stadt Příbram
 
schreibt aus
eine Ausschreibung zur Einreichung von Anträgen auf Gewährung einer Förderung
 
im Rahmen
 
des Integrierten Stadtentwicklungsplans
für das Gebiet der Siedlung Březohorské
 
 
1. Identifizierung der Ausschreibung
Operationelles Programm: Integriertes Operationelles Programm
Prioritätsachse: 5. Nationale Förderung der Raumentwicklung
Interventionsbereich: 5.2 Verbesserung der Lebensbedingungen in Problemwohnsiedlungen
Geförderte Maßnahme: 5.2a) – Revitalisierung öffentlicher Räume
Nummer der Ausschreibung: 7
Gesamtfinanzvolumen für diese Ausschreibung: 28.700.000,- CZK (EFRE)
 
2. Fristen der Ausschreibung
Veröffentlichung der Ausschreibung: 30. April 2013
Beginn der Antragsannahme: 2. Mai 2013
Ende der Antragsfrist: 31. Mai 2013 um 14:30 Uhr
Projektbeginn: ab dem 1. Juli 2007
Projektende: bis zum 30. Juni 2015
 
Der vollständige Wortlaut der Ausschreibung ist auf der Website der Stadt Příbram im Bereich „Integrierter Stadtentwicklungsplan – Ausschreibungen“ veröffentlicht.
 
 

 
Hinweis für Antragsteller und Fördermittelempfänger:
 
Am 20. März 2013 erfolgte eine Aktualisierung des Leitfadens für Antragsteller und Fördermittelempfänger im Bereich der Interventionsmaßnahme 5.2 „Verbesserung des Umfelds in Problemwohnsiedlungen“ sowie der dazugehörigen Anhänge.
 
Den aktualisierten Leitfaden für Antragsteller und Begünstigte einschließlich der Anhänge finden Sie in den Dateien am Ende dieser Seite.
 

 

 

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Liste der Projekte, für die die Ausstellung einer Auswahlbestätigung empfohlen wird
 
 
Förderbereich: 5.2 Verbesserung der Lebensbedingungen in Problemwohnsiedlungen
Stadt: Příbram
Bezeichnung des IPRM: IPRM für den Bereich der Siedlung Březohorské
Ausschreibungsnummer: 6
Insgesamt empfohlene Projekte: 4
Gesamtbetrag der beantragten Mittel (aus EU+SR): 9.499.999,80 CZK
 
 
Antragsteller
Projektname
Maßnahme (a, b, c)
Punktbewertung
Beantragter Betrag aus der EU
(in CZK)
Von der Slowakei beantragt (in CZK)
Erforderlich
von der EU + der Slowakei
(in CZK)
Eigentümergemeinschaft Příbram VII, Hausnr. 75, 76, Obránců míru-Straße
Senkung des Energieverbrauchs des Wohnhauses, Obránců míru-Straße 75–76, Příbram VII
b
92
1 349 970,00
238 230,00
1 588 200,00
Eigentümergemeinschaft der Wohnungen Nr. 370 und 371 in Příbram VII
Wärmedämmung der Außenwände des Wohnhauses in der Osvobození-Straße 370–371, Příbram VII
b
92
1 017 450,00
179 550,00
1 197 000,00
Eigentümergemeinschaft Příbram VII, Hausnummern 65, 66, 67, 68, 69, nám. 17. listopadu und Hausnummer 70, ul. Obránců míru
Wärmedämmung der Außenhülle, Austausch der Fenster in den Gemeinschaftsräumen der Häuser Nr. 65 bis 70
b
91
4 067 556,00
717 804,00
4.785.360,00
Eigentümergemeinschaft des Hauses Březohorská 183, Příbram VII
Modernisierung der Heizungsanlage des Hauses Březohorská 183, Příbram VII
b
86
1 640 023,83
289 415,97
1 929 439,80

 

 

 


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Stadt Příbram
 
verkündet
 
einen Aufruf zur Einreichung von Anträgen auf Gewährung einer Förderung
 
im Rahmen
 
des Integrierten Stadtentwicklungsplans
für das Gebiet der Siedlung Březohorské
 
1. Identifizierung der Ausschreibung
Operationelles Programm: Integriertes Operationelles Programm
Prioritätsachse: 5. Nationale Förderung der Raumentwicklung
Interventionsbereich: 5.2 Verbesserung der Lebensbedingungen in Problemwohnsiedlungen
Fördermaßnahme: 5.2 b) Sanierung von Mehrfamilienhäusern
Nummer der Ausschreibung: 6
Gesamtfinanzvolumen für diese Ausschreibung: 9 500 000,- CZK
 
2. Fristen der Ausschreibung
Bekanntgabe der Ausschreibung: 3. Januar 2013
Beginn der Antragsannahme: 7. Januar 2013
Ende der Antragsfrist: 1. März 2013 um 14:30 Uhr.
Projektbeginn: ab dem Datum, das in der Bestätigung der CRR ČR über die Förderfähigkeit des Projekts angegeben ist
Projektende: bis zum 30. Juni 2015
 
 
Der vollständige Wortlaut der Ausschreibung ist auf der Website der Stadt Příbram im Bereich „Integrierter Stadtentwicklungsplan – Ausschreibungen“ veröffentlicht
 

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Die Stadt Příbram veranstaltet ein Seminar im Rahmen
des Integrierten Stadtentwicklungsplans für das Gebiet der Siedlung Březohorské.
 
Das Seminar findet statt
am 10. Januar 2013 ab 15:30 Uhr
im Sitzungssaal in Příbram I, T. G. Masaryk-Platz 121
(ehemaliges Gebäude der RD Příbram) statt.
 
Im Mittelpunkt des Seminars steht die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der Ausschreibung für die Maßnahme 5.2 b) „Sanierung von Mehrfamilienhäusern“.
 
Bitte melden Sie sich für das Seminar unter der Telefonnummer 318 402 221 oder per E-Mail an jana.janikova@pribram-city.cz an.
 

 


 

Hinweis für Antragsteller auf Fördermittel im Bereich der Sanierung von Mehrfamilienhäusern
 
Entscheidungen über die Gewährung von Fördermitteln für den Bereich 5.2 b) – Sanierung von Mehrfamilienhäusern – können nur bis zum 31. 12. 2013 getroffen werden. Nach diesem Datum können Projekte im Rahmen der Maßnahme 5.2 b) nur noch bis zum 30. Juni 2015 durchgeführt werden.
 
Diese Anweisung wurde erteilt, da aufgrund der Gültigkeit der „Regionalen Karte zur Intensität öffentlicher Beihilfen für die Jahre 2007 bis 2013“ die bestehende genehmigte Notifizierung zur Gewährung öffentlicher Beihilfen im Bereich der Sanierung von Mehrfamilienhäusern nur bis Ende 2013 genutzt werden kann.
 

 


 

 

Hinweis für Antragsteller und Begünstigte:

 

Zum 1. August 2012 erfolgte eine Aktualisierung des Leitfadens für Antragsteller und Begünstigte im Bereich der Intervention 5.2 „Verbesserung des Umfelds in Problemwohngebieten“ sowie seiner Anhänge.

 

Den aktualisierten Leitfaden für Antragsteller und Begünstigte einschließlich der Anhänge finden Sie in den Dateien am Ende dieser Seite.

 


 
Hinweis für Antragsteller und Begünstigte (ergänzende Informationen der Verwaltungsbehörde des IOP) zur Änderung der Rechtspersönlichkeit des Antragstellers:

Aufgrund einer Mitteilung des Ministeriums für lokale Entwicklung der Tschechischen Republik ist es möglich, den Eigentümer einer Wohneinheit ohne Zustimmung der Verwaltungsbehörde des IOP zu ändern. Der Antragsteller ist jedoch verpflichtet, die Übertragung der betreffenden Wohnung(en) im Rahmen des Nachhaltigkeitsberichts zu melden. Es handelt sich hierbei um eine Ergänzung der unten aufgeführten Mitteilung des Ministeriums für lokale Entwicklung der Tschechischen Republik.

 


 

 

Hinweis für Antragsteller und Begünstigte (ergänzende Informationen der Verwaltungsbehörde des IOP) zur Änderung der Rechtspersönlichkeit des Antragstellers:

 

Auf der Grundlage von Gutachten des Finanzministeriums der Tschechischen Republik (MF ČR) und der Abteilung für Wohnungspolitik des Ministeriums für lokale Entwicklung der Tschechischen Republik (Ministerium für lokale Entwicklung der Tschechischen Republik) muss die Verwaltungsbehörde des IOP (Integriertes Operationelles Programm) feststellen, dass während der Nachhaltigkeitsphase eine Änderung des Rechtsstatus des Fördermittelempfängers unter Anwendung von § 14a des Gesetzes Nr. 218/2000 Sb. nur dann möglich ist, wenn es sich um eine Änderung gemäß § 23 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 72/1994 Sb. handelt.

 

Das bedeutet, dass der Mieter bis zum 30. Juni 1995 einen Antrag auf Übertragung der Wohnung gestellt hat und das Eigentum an den Wohnungen der ursprünglichen Genossenschaft in dem Gebäude ganz oder teilweise erlischt. Dies betrifft Wohnungsbaugenossenschaften und Volksgenossenschaften, die vor 1989 gegründet wurden und mit staatlichem Vermögen wirten. Werden nicht alle Wohnungen im Haus übertragen, wird die Wohnungsbaugenossenschaft Mitglied der Eigentümergemeinschaft (SVJ) oder einer neu gegründeten Genossenschaft.

 

Die Übertragung von Wohnungen steht im Widerspruch zu den Bestimmungen des § 14a des Gesetzes Nr. 218/2000 Sb. , wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem Erlöschen einer Wohnungsgenossenschaft gegründet wird, die bereits in der Vergangenheit nach der Übertragung von Wohnungen gemäß § 23 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 72/1994 Sb. entstanden war. In diesem Fall kann die Übertragung von Wohnungen bzw. der Wechsel des Zuschussempfängers während der Laufzeit des Projekts nicht genehmigt werden.

 

Generell ist daher festzustellen, dass, sollte sich der Fördermittelempfänger entschließen, die Rechtsform des „Fördermittelempfängers“ zu ändern, dies nur möglich wäre, sofern diese Wohnungsgenossenschaft noch nicht gemäß Gesetz Nr. 72/1994 Sb., § 23 Abs. 2 noch nicht „privatisiert“ worden wäre. Bei Wohnungsgenossenschaften, die diese Änderung bereits durchlaufen haben, kann ein Wechsel des Zuschussempfängers (Änderung der Rechtsform des Empfängers) von der Verwaltungsbehörde des IOP nicht genehmigt werden, da dies im Widerspruch zum Gesetz Nr. 218/2000 Sb. stünde. Sollte die Änderung dennoch vorgenommen werden, würde der Fördermittelempfänger gegen die Bedingungen des Förderbescheids verstoßen.

 

Während der Nachhaltigkeitsphase ist es selbstverständlich möglich, den Eigentümer einer bestimmten Wohneinheit zu wechseln, und zwar mit Zustimmung der Verwaltungsbehörde des IOP.

 

 


Hinweis für Antragsteller und Fördermittelempfänger:

Die Verwaltungsbehörde des Integrierten Operationellen Programms (Verwaltungsbehörde IOP) hat kürzlich einen Fall eines Fördermittelempfängers im Bereich 5.2 b) – Sanierung von Mehrfamilienhäusern – behandelt, der eine „Mitteilung über eine Änderung“ im Projekt bezüglich der Änderung der Rechtspersönlichkeit des Empfängers eingereicht hatte.

 

Die Wohnungsgenossenschaft hatte während der Laufzeit des Projekts einer Umwandlung in eine Eigentümergemeinschaft zugestimmt. Nach Rücksprache mit dem Finanzministerium der Tschechischen Republik kam die Verwaltungsbehörde des IOP zu dem Schluss, dass eine solche Änderung in diesem Fall gegen die geltenden Bedingungen für die Gewährung der Förderung verstoßen würde. Es gibt kein Rechtsinstrument, das eine Änderung des Empfängers ermöglichen würde, dem durch den „Beschluss über die Gewährung einer Förderung“ Finanzmittel gewährt wurden.

 

Im Falle der Umwandlung einer Wohnungsgenossenschaft in eine Eigentümergemeinschaft besteht die Gefahr, den Anspruch auf die gesamte Förderung zu verlieren oder die Förderung zurückzahlen zu müssen.

 

 


 

 

 

 

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Liste der Projekte, für die die Ausstellung einer Auswahlbescheinigung empfohlen wird

(Endstand nach der Sitzung des Stadtrats vom 5. Dezember 2011)

 

 

 

 

Förderbereich: 5.2 Verbesserung der Lebensbedingungen in Problemwohnsiedlungen

Stadt: Příbram

Bezeichnung des IPRM: IPRM für die Zone der Siedlung Březohorské

Ausschreibungsnummer: 5

Empfohlene Projekte insgesamt: 5

Gesamtbetrag der beantragten Mittel (aus EU+SR): 9.715.860,- CZK

 

 

 

 

 

Antragsteller

Projektname

Maßnahme (a, b, c)

Punktbewertung

Beantragte Mittel aus der EU

(in CZK)

Von der Slowakei beantragt (in CZK)

Erforderlich

von der EU + der Slowakei

(in CZK)

Eigentümergemeinschaft der Häuser Nr. 405 und 406, Příbram VII

Sanierung des Wohnhauses Komenského 405, 406, Příbram VII

b

85

509 847,00

89 973,00

599 820,00

Eigentümergemeinschaft der Wohneinheiten Tylova 392–395

Sanierung der Fundamente und Erneuerung der Abdichtung des Unterbaus des Hauses Nr. 392–395

b

79

653 820,00

115 380,00

769 200,00

Eigentümergemeinschaft, Příbram VII/290, 291, 292

Wärmedämmung der Außenhülle und Dachsanierung der Wohnhäuser Nr. 290 bis 292, Příbram VII

b

77

3 459 738,00

610 542,00

4 070 280,00

Eigentümergemeinschaft Příbram VII/367–369

Wärmedämmung und Modernisierung der technischen Ausstattung eines Mehrfamilienhauses, Tř. Osvobození 367–369, Příbram VII

b

74

2 400 876,00

423 684,00

2 824 560,00

Eigentümergemeinschaft des Hauses Březohorská 183, Příbram VII

Austausch der Aufzugstechnik – Březohorská 183, Příbram VII

b

71

1 234 200,00

217 800,00

1 452 000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Hinweis für Antragsteller und Begünstigte:

 

Zum 30. September 2011 wurde der Leitfaden für Antragsteller und Begünstigte für den Interventionsbereich 5.2 „Verbesserung der Lebensbedingungen in Problemwohngebieten“ sowie dessen Anhänge aktualisiert.

 

Den aktualisierten Leitfaden für Antragsteller und Begünstigte einschließlich der Anhänge finden Sie in den Dateien am Ende dieser Seite.


Hinweis für Antragsteller und Begünstigte:

Am 12. Januar 2011 erfolgte eine Aktualisierung des Leitfadens für Antragsteller und Begünstigte für den Interventionsbereich 5.2 „Verbesserung der Lebensbedingungen in Problemwohngebieten“.

Im Rahmen dieser Aktualisierung wurde die Anforderung zum Nachweis der Qualifikation gemäß den Buchstaben k), l) und m) § 53 des Gesetzes Nr. 137/2006 Sb. im Kapitel „Bedingungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge“ gestrichen, da diese nicht unter die Regelung des Gesetzes Nr. 137/2006 Sb. über öffentliche Aufträge fallen, siehe S. 48 des Leitfadens für Antragsteller und Empfänger („Pflichten des Auftraggebers bei der Vergabe von Aufträgen geringen Umfangs der Kategorien 2 und 3 sowie von Aufträgen mit höherem Wert, die über den Rahmen der verbindlichen Verfahren hinausgehen“).

Es gab keine weiteren Änderungen im Rahmen dieser Aktualisierung. Die Anhänge des Leitfadens für Empfänger und Antragsteller, aktualisiert am 15. November 2010, bleiben somit weiterhin gültig.


Hinweis für Antragsteller und Begünstigte:

Am 15. November 2010 erfolgte eine Aktualisierung des Leitfadens für Antragsteller und Begünstigte für den Interventionsbereich 5.2 „Verbesserung des Umfelds in Problemwohnsiedlungen“. Die wesentlichen Änderungen bestehen in der Anpassung des Textes an den geltenden Wortlaut der Verordnung des Finanzministeriums Nr. 560/2006 Slg. über die Beteiligung des Staatshaushalts an der Finanzierung von Programmen zur Erneuerung des Vermögens, des Gesetzes Nr. 137/2006 Sb. über das öffentliche Auftragswesen sowie der Regierungsverordnung Nr. 474/2009 Sb. über die Festlegung finanzieller Obergrenzen für die Zwecke des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen. Darüber hinaus wurden die Verfahren zur Führung der Steuerunterlagen und der Buchhaltung präzisiert, insbesondere für Antragsteller des SFJ. Das Kapitel „Projektkontrollen“ wurde ausführlicher ausgearbeitet. Die Anhänge Nr. 4, 5, 6, 7a, 7b, 8, 9, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 angepasst. Es wurde ein neuer Anhang Nr. 19 hinzugefügt – „Vorgehensweise zum Ausfüllen von Fortschrittsberichten/Monitoringberichten im IS BENEFIT7“.

 

Das aktualisierte Handbuch für Antragsteller und Begünstigte, einschließlich der Anhänge, finden Sie in den Dateien am Ende dieser Seite.

 


Alle Dokumente zum Integrierten Operationellen Programm für den Förderbereich 5.2 sind unter folgender Adresse veröffentlicht: http://www.strukturalni-fondy.cz/iop/5-2

 


Empfehlung des Zentrums für regionale Entwicklung vom 26. Februar 2010:

 

Das Zentrum für regionale Entwicklung (CRR) empfiehlt den Antragstellern – Förderempfängern – nachdrücklich, ihre Projektvorhaben vor der endgültigen Einreichung des Förderantrags mit einer CRR-Niederlassung abzustimmen. Idealerweise senden Sie eine elektronische Version des Antrags per E-Mail an den Projektmanager des CRR, Herrn Mgr. Miloš Jírů (jiru@crr.cz). Es ist auch möglich, einen persönlichen Termin mit dem Projektmanager in der CRR-Niederlassung in Prag zu vereinbaren.

 


Mitteilung des Zentrums für regionale Entwicklung:

 

Thematik der Aufträge geringen Umfangs der Kategorie 1

Kleinaufträge der Kategorie 1 (d. h. Aufträge mit einem voraussichtlichen Wert von bis zu 500.000 CZK ohne MwSt.), die gemäß dem Leitfaden für Antragsteller und Empfänger im Wege des Direktkaufs vergeben werden können, werden vom Antragsteller nicht in „Benefit“ eingeben. Das bedeutet, dass Antragsteller in „Benefit“ das Kästchen „Das Projekt sieht ein Ausschreibungsverfahren vor“ nicht ankreuzen und ihnen folglich die Registerkarte „Ausschreibungsverfahren“ nicht aktiviert wird.

 


Die am häufigsten gestellten Fragen (sog. FAQ) der Antragsteller sind auf der Website des Zentrums für regionale Entwicklung verfügbar:

http://www.crr.cz/cs/programy-eu/obdobi-2007-2013/iop/vyzvy-iop-dle-oblasti-intervence/5-2/#faq.

 


 

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Sehr geehrte Eigentümer von Mehrfamilienhäusern in der abgegrenzten Zone der Siedlung Březohorské und Interessenten an Fördermitteln aus dem Integrierten Operationellen Programm im Rahmen des IPRM,

 

wenn Sie daran interessiert sind, per E-Mail über Neuigkeiten im Bereich der Inanspruchnahme von Fördermitteln für die Sanierung von Mehrfamilienhäusern auf dem Laufenden gehalten zu werden und aktuelle Informationen wie z. B. Termine von Seminaren, Ausschreibungen, Änderungen in der Methodik usw. zu erhalten, können Sie sich in den sogenannten Verteiler eintragen lassen, an den wir regelmäßig aktuelle Informationen versenden. Bitte senden Sie Ihre Anfrage zur Aufnahme in den Verteiler per E-Mail an: jana.janikova@pribram-city.cz

 

 

Unter dieser E-Mail-Adresse können Sie auch Ihre Kontaktdaten aktualisieren oder die Löschung Ihrer Adresse aus der Liste beantragen.

 

 


Projektpartner sind:

Bezirkswirtschaftskammer in Příbram

Grundschule, Příbram VII, 28. října 1


 

Leitfaden für Antragsteller und Begünstigte – Aktualisierung vom 06.06.2014

Anhänge zum aktualisierten Leitfaden vom 06.06.2014

Aktualisiert: 25. 6. 2014 v 09:52:48

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