Pribram.eu O městě Ekonomika města Dotace a granty Dotace získané městem Integrovaný plán rozvoje města pro zónu Březohorského sídliště Grundlegende Informationen
Dot. získ. mě. Inte. pl. ro.. Základ. infor.
Grundlegende Informationen
Hinweis für Antragsteller und Begünstigte:

Antragsteller | Projektname | Maßnahme (a, b, c) | Punktebewertung | Beantragter Betrag aus der EU (in CZK) | Von der Slowakei beantragt (in CZK) | Erforderlich von der EU + der Slowakei (in CZK) |
Eigentümergemeinschaft des Hauses Březohorská 183, Příbram VII | Sanierung der technischen Anlagen und der Gemeinschaftsbereiche des Hauses Březohorská 183, Příbram VII | b | 90 | 1 272 194,15 | 224 504,85 | 1 496 699,00 |
Eigentümergemeinschaft Příbram VII/367–369 | Modernisierung der technischen Ausstattung des Wohngebäudes, Osvobození-Straße 367–369, Příbram VII | b | 90 | 705 585,00 | 124 515,00 | 830 100,00 |
Eigentümergemeinschaft Příbram VII, Hausnummern 281, 282, 283, 284, 285, Politických vězňů-Straße | Wärmedämmung der Außenfassade an den Häusern Nr. 281, 282, 283, 284, 285 | b | 89 | 2 137 716,00 | 377 244,00 | 2 514 960,00 |
Eigentümergemeinschaft des Hauses Nr. 415–416 in Příbram VII | Solaranlage und Gasheizungsraum | b | 83 | 937 714,05 | 165 478,95 | 1 103 193,00 |
Eigentümergemeinschaft der Wohneinheiten Nr. 390, Osvobození-Allee, und Nr. 391, Tylova-Straße, in Příbram VII | Dachsanierung an den Hausnummern 390 und 391 | b | 82 | 962 307,27 | 169 818,93 | 1 132 126,20 |
Eigentümergemeinschaft Příbram VII, Hausnummern 185, 186, 187, Straße „28. října“ | Solaranlage und Gasheizungsraum | b | 80 | 1 138 218,00 | 200 862,00 | 1 339 080,00 |
Eigentümergemeinschaft für die Häuser Nr. 301, 302, 303, 304 und 305 in Příbram VII | Sanierung des Wohnhauses Příbram VII/301–305 | b | 75 | 2 528 580,00 | 446 220,00 | 2 974 800,00 |


Der vollständige Wortlaut der Ausschreibung ist auf der Website der Stadt Příbram im Bereich „Integrierter Stadtentwicklungsplan – Ausschreibungen“ veröffentlicht


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Antragsteller | Projektname | Maßnahme (a, b, c) | Punktbewertung | Beantragter Betrag aus der EU (in CZK) | Von der Slowakei beantragt (in CZK) | Erforderlich von der EU + der Slowakei (in CZK) |
Eigentümergemeinschaft Příbram VII, Hausnr. 75, 76, Obránců míru-Straße | Senkung des Energieverbrauchs des Wohnhauses, Obránců míru-Straße 75–76, Příbram VII | b | 92 | 1 349 970,00 | 238 230,00 | 1 588 200,00 |
Eigentümergemeinschaft der Wohnungen Nr. 370 und 371 in Příbram VII | Wärmedämmung der Außenwände des Wohnhauses in der Osvobození-Straße 370–371, Příbram VII | b | 92 | 1 017 450,00 | 179 550,00 | 1 197 000,00 |
Eigentümergemeinschaft Příbram VII, Hausnummern 65, 66, 67, 68, 69, nám. 17. listopadu und Hausnummer 70, ul. Obránců míru | Wärmedämmung der Außenhülle, Austausch der Fenster in den Gemeinschaftsräumen der Häuser Nr. 65 bis 70 | b | 91 | 4 067 556,00 | 717 804,00 | 4.785.360,00 |
Eigentümergemeinschaft des Hauses Březohorská 183, Příbram VII | Modernisierung der Heizungsanlage des Hauses Březohorská 183, Příbram VII | b | 86 | 1 640 023,83 | 289 415,97 | 1 929 439,80 |




Hinweis für Antragsteller und Begünstigte:
Zum 1. August 2012 erfolgte eine Aktualisierung des Leitfadens für Antragsteller und Begünstigte im Bereich der Intervention 5.2 „Verbesserung des Umfelds in Problemwohngebieten“ sowie seiner Anhänge.
Den aktualisierten Leitfaden für Antragsteller und Begünstigte einschließlich der Anhänge finden Sie in den Dateien am Ende dieser Seite.
Aufgrund einer Mitteilung des Ministeriums für lokale Entwicklung der Tschechischen Republik ist es möglich, den Eigentümer einer Wohneinheit ohne Zustimmung der Verwaltungsbehörde des IOP zu ändern. Der Antragsteller ist jedoch verpflichtet, die Übertragung der betreffenden Wohnung(en) im Rahmen des Nachhaltigkeitsberichts zu melden. Es handelt sich hierbei um eine Ergänzung der unten aufgeführten Mitteilung des Ministeriums für lokale Entwicklung der Tschechischen Republik.
Hinweis für Antragsteller und Begünstigte (ergänzende Informationen der Verwaltungsbehörde des IOP) zur Änderung der Rechtspersönlichkeit des Antragstellers:
Auf der Grundlage von Gutachten des Finanzministeriums der Tschechischen Republik (MF ČR) und der Abteilung für Wohnungspolitik des Ministeriums für lokale Entwicklung der Tschechischen Republik (Ministerium für lokale Entwicklung der Tschechischen Republik) muss die Verwaltungsbehörde des IOP (Integriertes Operationelles Programm) feststellen, dass während der Nachhaltigkeitsphase eine Änderung des Rechtsstatus des Fördermittelempfängers unter Anwendung von § 14a des Gesetzes Nr. 218/2000 Sb. nur dann möglich ist, wenn es sich um eine Änderung gemäß § 23 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 72/1994 Sb. handelt.
Das bedeutet, dass der Mieter bis zum 30. Juni 1995 einen Antrag auf Übertragung der Wohnung gestellt hat und das Eigentum an den Wohnungen der ursprünglichen Genossenschaft in dem Gebäude ganz oder teilweise erlischt. Dies betrifft Wohnungsbaugenossenschaften und Volksgenossenschaften, die vor 1989 gegründet wurden und mit staatlichem Vermögen wirten. Werden nicht alle Wohnungen im Haus übertragen, wird die Wohnungsbaugenossenschaft Mitglied der Eigentümergemeinschaft (SVJ) oder einer neu gegründeten Genossenschaft.
Die Übertragung von Wohnungen steht im Widerspruch zu den Bestimmungen des § 14a des Gesetzes Nr. 218/2000 Sb. , wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem Erlöschen einer Wohnungsgenossenschaft gegründet wird, die bereits in der Vergangenheit nach der Übertragung von Wohnungen gemäß § 23 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 72/1994 Sb. entstanden war. In diesem Fall kann die Übertragung von Wohnungen bzw. der Wechsel des Zuschussempfängers während der Laufzeit des Projekts nicht genehmigt werden.
Generell ist daher festzustellen, dass, sollte sich der Fördermittelempfänger entschließen, die Rechtsform des „Fördermittelempfängers“ zu ändern, dies nur möglich wäre, sofern diese Wohnungsgenossenschaft noch nicht gemäß Gesetz Nr. 72/1994 Sb., § 23 Abs. 2 noch nicht „privatisiert“ worden wäre. Bei Wohnungsgenossenschaften, die diese Änderung bereits durchlaufen haben, kann ein Wechsel des Zuschussempfängers (Änderung der Rechtsform des Empfängers) von der Verwaltungsbehörde des IOP nicht genehmigt werden, da dies im Widerspruch zum Gesetz Nr. 218/2000 Sb. stünde. Sollte die Änderung dennoch vorgenommen werden, würde der Fördermittelempfänger gegen die Bedingungen des Förderbescheids verstoßen.
Während der Nachhaltigkeitsphase ist es selbstverständlich möglich, den Eigentümer einer bestimmten Wohneinheit zu wechseln, und zwar mit Zustimmung der Verwaltungsbehörde des IOP.
Hinweis für Antragsteller und Fördermittelempfänger:
Die Verwaltungsbehörde des Integrierten Operationellen Programms (Verwaltungsbehörde IOP) hat kürzlich einen Fall eines Fördermittelempfängers im Bereich 5.2 b) – Sanierung von Mehrfamilienhäusern – behandelt, der eine „Mitteilung über eine Änderung“ im Projekt bezüglich der Änderung der Rechtspersönlichkeit des Empfängers eingereicht hatte.
Die Wohnungsgenossenschaft hatte während der Laufzeit des Projekts einer Umwandlung in eine Eigentümergemeinschaft zugestimmt. Nach Rücksprache mit dem Finanzministerium der Tschechischen Republik kam die Verwaltungsbehörde des IOP zu dem Schluss, dass eine solche Änderung in diesem Fall gegen die geltenden Bedingungen für die Gewährung der Förderung verstoßen würde. Es gibt kein Rechtsinstrument, das eine Änderung des Empfängers ermöglichen würde, dem durch den „Beschluss über die Gewährung einer Förderung“ Finanzmittel gewährt wurden.
Im Falle der Umwandlung einer Wohnungsgenossenschaft in eine Eigentümergemeinschaft besteht die Gefahr, den Anspruch auf die gesamte Förderung zu verlieren oder die Förderung zurückzahlen zu müssen.


Liste der Projekte, für die die Ausstellung einer Auswahlbescheinigung empfohlen wird
(Endstand nach der Sitzung des Stadtrats vom 5. Dezember 2011)
Förderbereich: 5.2 Verbesserung der Lebensbedingungen in Problemwohnsiedlungen
Stadt: Příbram
Bezeichnung des IPRM: IPRM für die Zone der Siedlung Březohorské
Ausschreibungsnummer: 5
Empfohlene Projekte insgesamt: 5
Gesamtbetrag der beantragten Mittel (aus EU+SR): 9.715.860,- CZK
Antragsteller | Projektname | Maßnahme (a, b, c) | Punktbewertung | Beantragte Mittel aus der EU (in CZK) | Von der Slowakei beantragt (in CZK) | Erforderlich von der EU + der Slowakei (in CZK) |
Eigentümergemeinschaft der Häuser Nr. 405 und 406, Příbram VII | Sanierung des Wohnhauses Komenského 405, 406, Příbram VII | b | 85 | 509 847,00 | 89 973,00 | 599 820,00 |
Eigentümergemeinschaft der Wohneinheiten Tylova 392–395 | Sanierung der Fundamente und Erneuerung der Abdichtung des Unterbaus des Hauses Nr. 392–395 | b | 79 | 653 820,00 | 115 380,00 | 769 200,00 |
Eigentümergemeinschaft, Příbram VII/290, 291, 292 | Wärmedämmung der Außenhülle und Dachsanierung der Wohnhäuser Nr. 290 bis 292, Příbram VII | b | 77 | 3 459 738,00 | 610 542,00 | 4 070 280,00 |
Eigentümergemeinschaft Příbram VII/367–369 | Wärmedämmung und Modernisierung der technischen Ausstattung eines Mehrfamilienhauses, Tř. Osvobození 367–369, Příbram VII | b | 74 | 2 400 876,00 | 423 684,00 | 2 824 560,00 |
Eigentümergemeinschaft des Hauses Březohorská 183, Příbram VII | Austausch der Aufzugstechnik – Březohorská 183, Příbram VII | b | 71 | 1 234 200,00 | 217 800,00 | 1 452 000,00 |
Hinweis für Antragsteller und Begünstigte:
Zum 30. September 2011 wurde der Leitfaden für Antragsteller und Begünstigte für den Interventionsbereich 5.2 „Verbesserung der Lebensbedingungen in Problemwohngebieten“ sowie dessen Anhänge aktualisiert.
Den aktualisierten Leitfaden für Antragsteller und Begünstigte einschließlich der Anhänge finden Sie in den Dateien am Ende dieser Seite.
Hinweis für Antragsteller und Begünstigte:
Am 12. Januar 2011 erfolgte eine Aktualisierung des Leitfadens für Antragsteller und Begünstigte für den Interventionsbereich 5.2 „Verbesserung der Lebensbedingungen in Problemwohngebieten“.
Im Rahmen dieser Aktualisierung wurde die Anforderung zum Nachweis der Qualifikation gemäß den Buchstaben k), l) und m) § 53 des Gesetzes Nr. 137/2006 Sb. im Kapitel „Bedingungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge“ gestrichen, da diese nicht unter die Regelung des Gesetzes Nr. 137/2006 Sb. über öffentliche Aufträge fallen, siehe S. 48 des Leitfadens für Antragsteller und Empfänger („Pflichten des Auftraggebers bei der Vergabe von Aufträgen geringen Umfangs der Kategorien 2 und 3 sowie von Aufträgen mit höherem Wert, die über den Rahmen der verbindlichen Verfahren hinausgehen“).
Es gab keine weiteren Änderungen im Rahmen dieser Aktualisierung. Die Anhänge des Leitfadens für Empfänger und Antragsteller, aktualisiert am 15. November 2010, bleiben somit weiterhin gültig.
Hinweis für Antragsteller und Begünstigte:
Am 15. November 2010 erfolgte eine Aktualisierung des Leitfadens für Antragsteller und Begünstigte für den Interventionsbereich 5.2 „Verbesserung des Umfelds in Problemwohnsiedlungen“. Die wesentlichen Änderungen bestehen in der Anpassung des Textes an den geltenden Wortlaut der Verordnung des Finanzministeriums Nr. 560/2006 Slg. über die Beteiligung des Staatshaushalts an der Finanzierung von Programmen zur Erneuerung des Vermögens, des Gesetzes Nr. 137/2006 Sb. über das öffentliche Auftragswesen sowie der Regierungsverordnung Nr. 474/2009 Sb. über die Festlegung finanzieller Obergrenzen für die Zwecke des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen. Darüber hinaus wurden die Verfahren zur Führung der Steuerunterlagen und der Buchhaltung präzisiert, insbesondere für Antragsteller des SFJ. Das Kapitel „Projektkontrollen“ wurde ausführlicher ausgearbeitet. Die Anhänge Nr. 4, 5, 6, 7a, 7b, 8, 9, 11, 12, 13, 14, 16 und 17 angepasst. Es wurde ein neuer Anhang Nr. 19 hinzugefügt – „Vorgehensweise zum Ausfüllen von Fortschrittsberichten/Monitoringberichten im IS BENEFIT7“.
Das aktualisierte Handbuch für Antragsteller und Begünstigte, einschließlich der Anhänge, finden Sie in den Dateien am Ende dieser Seite.
Alle Dokumente zum Integrierten Operationellen Programm für den Förderbereich 5.2 sind unter folgender Adresse veröffentlicht: http://www.strukturalni-fondy.cz/iop/5-2
Empfehlung des Zentrums für regionale Entwicklung vom 26. Februar 2010:
Das Zentrum für regionale Entwicklung (CRR) empfiehlt den Antragstellern – Förderempfängern – nachdrücklich, ihre Projektvorhaben vor der endgültigen Einreichung des Förderantrags mit einer CRR-Niederlassung abzustimmen. Idealerweise senden Sie eine elektronische Version des Antrags per E-Mail an den Projektmanager des CRR, Herrn Mgr. Miloš Jírů (jiru@crr.cz). Es ist auch möglich, einen persönlichen Termin mit dem Projektmanager in der CRR-Niederlassung in Prag zu vereinbaren.
Mitteilung des Zentrums für regionale Entwicklung:
Thematik der Aufträge geringen Umfangs der Kategorie 1
Kleinaufträge der Kategorie 1 (d. h. Aufträge mit einem voraussichtlichen Wert von bis zu 500.000 CZK ohne MwSt.), die gemäß dem Leitfaden für Antragsteller und Empfänger im Wege des Direktkaufs vergeben werden können, werden vom Antragsteller nicht in „Benefit“ eingeben. Das bedeutet, dass Antragsteller in „Benefit“ das Kästchen „Das Projekt sieht ein Ausschreibungsverfahren vor“ nicht ankreuzen und ihnen folglich die Registerkarte „Ausschreibungsverfahren“ nicht aktiviert wird.
Die am häufigsten gestellten Fragen (sog. FAQ) der Antragsteller sind auf der Website des Zentrums für regionale Entwicklung verfügbar:
http://www.crr.cz/cs/programy-eu/obdobi-2007-2013/iop/vyzvy-iop-dle-oblasti-intervence/5-2/#faq.


Sehr geehrte Eigentümer von Mehrfamilienhäusern in der abgegrenzten Zone der Siedlung Březohorské und Interessenten an Fördermitteln aus dem Integrierten Operationellen Programm im Rahmen des IPRM,
wenn Sie daran interessiert sind, per E-Mail über Neuigkeiten im Bereich der Inanspruchnahme von Fördermitteln für die Sanierung von Mehrfamilienhäusern auf dem Laufenden gehalten zu werden und aktuelle Informationen wie z. B. Termine von Seminaren, Ausschreibungen, Änderungen in der Methodik usw. zu erhalten, können Sie sich in den sogenannten Verteiler eintragen lassen, an den wir regelmäßig aktuelle Informationen versenden. Bitte senden Sie Ihre Anfrage zur Aufnahme in den Verteiler per E-Mail an: jana.janikova@pribram-city.cz
Unter dieser E-Mail-Adresse können Sie auch Ihre Kontaktdaten aktualisieren oder die Löschung Ihrer Adresse aus der Liste beantragen.
Projektpartner sind:
Bezirkswirtschaftskammer in Příbram
Grundschule, Příbram VII, 28. října 1
Leitfaden für Antragsteller und Begünstigte – Aktualisierung vom 06.06.2014
Aktualisiert: 25. 6. 2014 v 09:52:48