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Finanzinstrument JESSICA


Bekanntmachung über eine Änderung des Leitfadens für Antragsteller und Begünstigte im Rahmen der Ausschreibung Nr. 7

Wir möchten darauf hinweisen, dass mit Wirkung zum 1. Februar 2013 eine Änderung in Anhang Nr. 5 „Anleitung zum Ausfüllen des elektronischen Projektantrags Benefit7“ des Leitfadens für Antragsteller und Empfänger vorgenommen wurde, die die Kapitel „Bedarf“ und „Ressourcen“ betrifft.

Den aktualisierten Leitfaden für Antragsteller und Fördermittelempfänger finden Sie in den Dateien am Ende dieser Seite.

 


 

Hinweis für Antragsteller auf Fördermittel im Bereich der Sanierung von Mehrfamilienhäusern

 

Entscheidungen über die Gewährung von Fördermitteln für den Bereich 5.2 b) – Sanierung von Mehrfamilienhäusern – können nur bis zum 31. Dezember 2013 getroffen werden. Nach diesem Datum können Projekte im Rahmen der Maßnahme 5.2 b) nur noch bis zum 30. Juni 2015 durchgeführt werden.

Diese Anweisung wurde erteilt, da aufgrund der Gültigkeit der „Regionalen Karte zur Intensität der staatlichen Beihilfen für die Jahre 2007 bis 2013“ die bestehende genehmigte Notifizierung zur Gewährung staatlicher Beihilfen im Bereich der Sanierung von Mehrfamilienhäusern nur bis Ende 2013 genutzt werden kann.

 

 

Aktualisiert: 20. 3. 2014 v 13:03:00

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