Pribram.eu Potřebuji vyřídit Doprava Řidiči a vozidla Zákazy řízení a vrácení oprávnění Antrag auf Wiedererteilung eines Führerscheins, der wegen Erreichens von 12 Punkten entzogen wurde

Antrag auf Wiedererteilung eines Führerscheins, der wegen Erreichens von 12 Punkten entzogen wurde

 

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können: Stadtverwaltung Příbram, Verkehrsamt, Gen. R. Tesaříka 19, 261 01 Příbram I, Abteilung für Führerscheine, Erdgeschoss, links, Büros Nr. 116a und 119.

Erforderliche Unterlagen und Informationen: Ausgefüllter Antrag, Auszug aus dem Führerscheinregister, Nachweis der fachlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Führerscheinklassen, deren Rückgabe der Antragsteller beantragt, sowie Nachweis der gesundheitlichen Eignung einschließlich eines verkehrspsychologischen Gutachtens. Der Antragsteller weist seine Identität durch einen Personalausweis oder Reisepass zusammen mit einem Ersatzdokument für den Personalausweis nach.

Vorgehensweise: Ein schriftlicher Antrag, der an die Verkehrsbehörde gerichtet ist, wird registriert und nach Prüfung der Vollständigkeit, Überprüfung der Identität des Antragstellers und nach Beratung wird gemäß der Verwaltungsordnung ein Bescheid erlassen, der entweder per Post an den Antragsteller versandt wird oder nach Vereinbarung persönlich abgeholt werden kann.

Bearbeitungsfrist: Innerhalb von 30 Tagen, in besonders komplexen Fällen innerhalb von 60 Tagen.

Wer ist antragsberechtigt: Der Antragsteller muss eine rechtsfähige natürliche Person sein, bei der die einjährige Frist nach Erreichen von 12 Punkten im Punktesystem für Fahrer abgelaufen ist.

Formular zum Herunterladen: Antrag auf Wiedererlangung der Fahrerlaubnis – 12 Punkte

Rechtsgrundlage: Gesetz Nr. 361/2000 Slg. über den Straßenverkehr und Verordnung Nr. 31/2001 Slg. über Führerscheine und das Fahrerregister. 
 
Verwaltungsgebühr: Es wird keine Verwaltungsgebühr erhoben. 
 
Rechtsbehelfe: Widerspruch beim Bezirksamt der Region Mittelböhmen über das Verkehrsamt der Stadtverwaltung Příbram. Der Widerspruch muss innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Bescheids eingelegt werden. 
 
Zugehörige Rechtsvorschriften: Gesetz Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsordnung.
 
Wo Sie weitere Informationen erhalten: Tel. 318 402 506 oder 507

Aktualisiert: 27. 9. 2013 v 23:42:42

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