Antrag auf Aufhebung des verbleibenden Tätigkeitsverbots

Erforderliche Unterlagen

Ausweis, ausgefüllter Antrag + Auszug aus der Fahrerakte. 

Grundlegende Informationen

Der Antrag auf Aufhebung des verbleibenden Teils des Fahrverbots kann der Antragsteller frühestens nach Ablauf der Hälfte der Verbotsdauer bei der Behörde stellen, die das Fahrverbot verhängt hat.

Verfahren

Der schriftliche Antrag wird registriert und nach Prüfung seiner Vollständigkeit, Überprüfung der Identität des Antragstellers und Erörterung wird gemäß der Verwaltungsordnung eine Entscheidung erlassen, die dem Antragsteller entweder per Post zugestellt wird oder die er nach Absprache persönlich abholen kann.

Bearbeitungsfrist

 Innerhalb von 30 Tagen, in besonders komplexen Fällen innerhalb von 60 Tagen.

Wer ist berechtigt, einen Antrag zu stellen?

 Eine natürliche Person, gegen die das Verkehrsamt der Stadtverwaltung Příbram ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge verhängt hat.

Formular zum Herunterladen

Rechtsgrundlage

  •  Gesetz Nr. 250/2016 Slg. über die Haftung für Ordnungswidrigkeiten und das Verfahren in diesen Fällen.

Verwaltungsgebühr

Es wird keine Gebühr erhoben.
 

Rechtsbehelfe

  •  Gemäß § 83 Abs. 1 der Verwaltungsordnung kann gegen diese Entscheidung innerhalb von 15 Tagen nach ihrer Zustellung ein Widerspruch bei der Verkehrsabteilung des Bezirksamtes der Region Mittelböhmen eingelegt werden. Die Beschwerde ist über die Verkehrsbehörde des Stadtamtes Příbram, Abteilung für Führerscheine, einzureichen.

Zugehörige Rechtsvorschriften

  •  Gesetz Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsordnung.

Kontakt

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Adresse

Gen. R. Tesaříka 19, Příbram I
Erdgeschoss, Büros Nr. 116a und 117.
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Aktualisiert: 27. 9. 2013 v 23:20:38

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