Pribram.eu Potřebuji vyřídit Doprava Řidiči a vozidla Taxislužba Anmeldung der Aufnahme eines Taxibetriebs auf dem Gebiet der Gemeinde oder einer Änderung eines bereits bestehenden Taxibetriebs
Řidiči a vozi. Taxislužba Oz. o za. pro.
Anmeldung der Aufnahme eines Taxibetriebs auf dem Gebiet der Gemeinde oder einer Änderung eines bereits bestehenden Taxibetriebs
Wo Sie die Angelegenheit erledigen können: Stadtverwaltung Příbram, Verkehrsamt, Gen. R. Tesaříka 19, 261 01 Příbram I, Abteilung für Führerscheine, Erdgeschoss, links, Büro Nr. 116a oder 119.
Erforderliche Unterlagen und Informationen: Natürliche Personen weisen ihre Identität mit dem Personalausweis oder Reisepass sowie einem Ersatzdokument für den Personalausweis nach; juristische Personen und Selbstständige mit einem Dokument, das die Rechtsfähigkeit nachweist (Gewerbeschein, Auszug aus dem Handelsregister usw.). Falls ein Vertreter für den Antragsteller handelt, muss er über eine schriftliche Vollmacht verfügen. Darüber hinaus müssen der Anmeldung eine Kopie der Konzession in der aktuellen Fassung sowie Angaben zu den Taxifahrern vorgelegt werden, einschließlich eines Nachweises über die Unbescholtenheit und Zuverlässigkeit der Taxifahrer.
Vorgehensweise: Die an die Verkehrsbehörde gerichtete Meldung wird registriert, und nach Prüfung ihrer Vollständigkeit sowie nach der Beratung wird eine Entscheidung getroffen bzw. wird die entsprechende Bescheinigung, nämlich der Befähigkeitsnachweis für Taxifahrer, ausgestellt oder entzogen.
Bearbeitungsfrist: Innerhalb von 30 Tagen, in besonders komplexen Fällen innerhalb von 60 Tagen.
Wer ist antragsberechtigt: Der Antragsteller muss eine juristische Person oder deren bevollmächtigter Vertreter oder eine natürliche Person sein, die rechtsfähig ist und über Rechte und Pflichten verfügt sowie ihren ständigen Wohnsitz im Verwaltungsbezirk der Gemeinde mit erweiterter Zuständigkeit hat.
Formular zum Herunterladen: Anmeldung zur Aufnahme des Taxibetriebs
Verwaltungsgebühr: Die Verwaltungsgebühr beträgt 1.000 CZK. Die Verwaltungsgebühr ist vor Erlass des Bescheids und Ausstellung des Ausweises an der Kasse der Behörde zu entrichten.
Rechtsbehelfe: Einspruch beim Bezirksamt der Region Mittelböhmen über das Verkehrsamt des Stadtamtes Příbram. Der Einspruch kann innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Bescheids eingelegt werden.
Zugehörige Rechtsvorschriften: Gesetz Nr. 500/2004 Sb., Verwaltungsordnung, und Gesetz Nr. 634/2004 Sb. über Verwaltungsgebühren.
Hinweis: Bei Nichteinhaltung der im Gesetz Nr. 111/1994 Sb. über den Straßenverkehr festgelegten Pflichten eines Taxibetreibers kann ihm im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens eine Geldbuße in Höhe von bis zu 750.000 CZK auferlegt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 318 402 506 oder 507
Aktualisiert: 27. 9. 2013 v 23:31:49