Anträge von Emissionsmessstationen

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Stadtverwaltung Příbram, Verkehrsamt, Gen. R. Tesaříka 19, 261 01 Příbram I, Abteilung für Fahrzeugzulassung, Erdgeschoss, links, Büro Nr. 119.

Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.:
§ 64 des Gesetzes Nr. 56/2001 Sb. über die Bedingungen für den Betrieb von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen.

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Betrieb einer Abgasmessstation

(1) Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Betrieb einer Abgasmessstation, der bei der Gemeindeverwaltung mit erweiterter Zuständigkeit gestellt wird, muss Folgendes enthalten

: a) die Firma, den Sitz und die Identifikationsnummer, sofern es sich um eine juristische Person handelt, oder den Vor- und Nachnamen, die Firmenbezeichnung, sofern es sich um einen Unternehmer handelt, die Geburtsnummer, den ständigen Wohnsitz und die Identifikationsnummer, sofern diese zugewiesen wurde, sofern es sich um eine natürliche Person handelt,

b) die Art der Abgasmessstation,

c) die Marken (vom Hersteller festgelegte Handelsbezeichnung) und Fahrzeugtypen, bei denen Emissionsmessungen durchgeführt werden sollen,

d) den Ort, an dem die Emissionsmessstation betrieben werden soll,

e) den voraussichtlichen Zeitpunkt der Inbetriebnahme.

(2) Dem Antrag fügt
der Antragsteller Folgendes bei: a) eine Beschreibung des Gebäudes, der Zufahrtswege und des Parkplatzes,

b) eine Liste der technischen Ausrüstung der Emissionsmessstation,

c) eine positive Stellungnahme der Baubehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Abgasmessstation errichtet werden soll, zum Vorhaben des Betriebs der Abgasmessstation unter Berücksichtigung des Flächennutzungsplans und des Umweltschutzes sowie gegebenenfalls anderer öffentlicher Interessen,

d) eine Stellungnahme des Gesundheitsamtes,

e) einen Nachweis über die Bevollmächtigung durch den Fahrzeughersteller oder den Hersteller eines Fahrzeugsystems, das die Entstehung schädlicher Emissionen in den Abgasen des Fahrzeugs beeinflusst, zur Einrichtung einer spezialisierten Reparaturwerkstatt.

Verfahren:
Ein schriftlicher Antrag an die Verkehrsbehörde wird registriert und nach Prüfung auf Vollständigkeit sowie nach Beratung wird gemäß der Verwaltungsordnung in der jeweiligen Angelegenheit entschieden.

Bearbeitungsfrist:
Innerhalb von 30 Tagen, in besonders komplexen Fällen innerhalb von 60 Tagen.

Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Mitteilung usw. einzureichen:
Der Antragsteller muss eine juristische Person oder deren bevollmächtigter Vertreter oder eine natürliche Person sein, die rechtsfähig ist und Rechte und Pflichten wahrnehmen kann.

Formular, wo es erhältlich ist:
Der Antrag ist in freier Form zu verfassen.

Rechtsgrundlage:
Gesetz Nr. 56/2001 Slg. über die Bedingungen für den Betrieb von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen.
Verordnung Nr. 302/2001 Slg. über technische Überprüfungen und Emissionsmessungen.

Erforderliche Angaben im Antrag
: – Identifikationsdaten des Antragstellers –
Art der Abgasmessstation –
Kennzeichen und Typen der zu messenden Fahrzeuge –
Ort, an dem die Station betrieben wird –
Zeitpunkt der Inbetriebnahme

Verwaltungsgebühr (oder sonstige Gebühr):
Erteilung einer Betriebsgenehmigung für eine Abgasmessstation: 300 CZK.
Änderungen an der Betriebsgenehmigung für eine Abgasmessstation: 200 CZK.

Rechtsmittel:
Widerspruch beim Bezirksamt der Region Mittelböhmen über das Verkehrsamt der Stadtverwaltung Příbram. Der Widerspruch muss innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Bescheids eingelegt werden.

Zugehörige Rechtsvorschriften:
Gesetz Nr. 500/2004 Sb., Verwaltungsordnung.
Gesetz Nr. 634/2004 Sb. über Verwaltungsgebühren.

Wo Sie weitere Informationen erhalten:
Tel. 318 402 511

Verantwortlich für die Richtigkeit dieser Anleitung:
Bc. Andrea Sabotová – Leiterin der Abteilung für Fahrzeugzulassungen

Aktualisiert: 27. 9. 2013 v 23:55:49

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