Pribram.eu Potřebuji vyřídit Doprava Komunikace a uzavírky Zvláštní užívání komunikace Sondernutzung von Verkehrswegen – Einrichtung von reservierten Parkplätzen
Komuni. a uza. Zvl. už. komu. Zv. už. ko. –.
Sondernutzung von Verkehrswegen – Einrichtung von reservierten Parkplätzen
Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Stadtverwaltung Příbram, Gen. Tesaříka 19, 261 01 Příbram, Abteilung für Straßenwirtschaft
Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.:
Ausgefüllter Antrag, dem eine Stellungnahme der Verkehrspolizei der Tschechischen Republik, Regionaldirektion Příbram, beiliegt.
Für die Einrichtung eines reservierten Parkplatzes ist neben dem „Bescheid über die besondere Nutzung der Straße“ eine Genehmigung zur Anbringung von Verkehrszeichen erforderlich. Diese „Festlegung der Verkehrszeichen“ wird ebenfalls von der Abteilung für Straßenwirtschaft der Stadtverwaltung Příbram ausgestellt, und die Angelegenheiten werden in einem Schritt abgewickelt.
Grundlegende Informationen:
Einreichung eines schriftlichen Antrags mit Angabe der Anforderungen des Antragstellers. Einreichung über die Datenbox.
Persönlich bei der Annahmestelle des Stadtamtes Příbram, Tyršova 108, 261 01 Příbram oder im Büro der Abteilung für Straßenwirtschaft, Gen. R. Tesaříka 19, 2. Stock
. Schriftlich an die Adresse: Stadtverwaltung Příbram, Abteilung für Straßenwirtschaft, Tyršova 108, 261 01 Příbram. Ein schriftlicher Antrag, der an die Abteilung für Straßenwirtschaft gerichtet ist, wird registriert und nach Prüfung auf Vollständigkeit sowie nach Beratung wird ein Bescheid erlassen, der dem Antragsteller entweder per Post zugesandt wird oder nach Vereinbarung persönlich abgeholt werden kann. Die Einrichtung von reservierten Parkplätzen ist gesetzlich NICHT ANSPRUCHSBERECHTIGT.
Bearbeitungsfrist:
Die Bearbeitungsfrist beträgt 30 Tage, in besonders komplexen Fällen 60 Tage.
Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Mitteilung usw. einzureichen:
Der Antragsteller muss eine juristische Person oder deren bevollmächtigter Vertreter oder eine natürliche Person sein, die rechtsfähig ist und Rechte und Pflichten wahrnehmen kann
Weitere Verfahrensbeteiligte:
Verkehrsinspektion der Polizei der Tschechischen Republik, Regionaldirektion Příbram, Eigentümer der Straße
Formular, wo es erhältlich ist:
Das Antragsformular ist im Büro der Abteilung für Straßenwirtschaft des Stadtamtes Příbram erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden:
Antragsformular für die besondere Nutzung einer Straße – reservierte Parkplätze – Änderung
Zuständige Rechtsvorschriften:
• Gesetz Nr. 13/1997 Slg. über Straßen, in der jeweils gültigen Fassung
• Verordnung Nr. 104/1997 Slg. zur Durchführung des Gesetzes über Straßen, in der jeweils gültigen Fassung
Verwaltungsgebühr (ggf. sonstige Gebühr):
Die Verwaltungsgebühr beträgt bei einer Sondernutzung von bis zu 10 Tagen einschließlich 100,- CZK, bis zu 6 Monaten einschließlich 500,- CZK und bei einer längeren Dauer 1 000,- CZK. Die Verwaltungsgebühr muss vor Erlass des Bescheids entrichtet werden, und zwar entweder in bar an der Kasse des Stadtamtes Příbram oder nach Vereinbarung per Überweisung oder per Postanweisung.
Rechtsmittel:
Einspruch beim Bezirksamt der Region Mittelböhmen über die Abteilung für Straßenwirtschaft des Stadtamtes Příbram; der Einspruch muss innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Bescheids eingelegt werden
Siehe auch:
• Gesetz Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsordnung, in der jeweils gültigen Fassung
• Gesetz Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren, in der jeweils gültigen Fassung
• Gesetz Nr. 361/2000 Slg. über den Straßenverkehr und über Änderungen einiger Gesetze, in der jeweils gültigen Fassung
• Verordnung Nr. 294/2015 Slg. zur Durchführung der Straßenverkehrsordnung
Aktualisiert: 2. 10. 2026 v 12:08:16