Pribram.eu Potřebuji vyřídit Doprava Komunikace a uzavírky Zvláštní užívání komunikace Sondernutzung von Verkehrswegen – Ausnahmsweise Nutzung von Straßen oder lokalen Verkehrswegen durch Kettenfahrzeuge der tschech

Sondernutzung von Verkehrswegen – Ausnahmsweise Nutzung von Straßen oder lokalen Verkehrswegen durch Kettenfahrzeuge der tschechischen Armee oder durch historische Fahrzeuge, deren Räder nicht

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Stadtverwaltung Příbram, Gen. R. Tesaříka 19, 261 01 Příbram, Abteilung für Straßenwirtschaft

Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.:
Ausgefüllter Antrag, ergänzt durch eine Stellungnahme der Verkehrspolizei der Tschechischen Republik, Regionaldirektion Příbram.

Grundlegende Informationen:
Einreichung eines schriftlichen Antrags mit Angabe der Anforderungen des Antragstellers. Einreichung über die Datenbox.
Persönlich bei der Annahmestelle des Stadtamtes Příbram, Tyršova 108, 261 01 Příbram, oder im Büro der Abteilung für Straßenwirtschaft, Gen. R. Tesaříka 19, 2. Stock.
Schriftlich an die Adresse: Stadtverwaltung Příbram, Abteilung für Straßenwirtschaft, Tyršova 108, 261 01 Příbram. Ein schriftlicher Antrag, der an die Abteilung für Straßenwirtschaft gerichtet ist, wird registriert und nach Prüfung auf Vollständigkeit sowie nach Beratung wird ein Bescheid erlassen, der entweder per Post an den Antragsteller versandt wird oder nach Vereinbarung persönlich abgeholt werden kann.

Bearbeitungsfrist:
Die Bearbeitungsfrist beträgt 30 Tage, in besonders komplexen Fällen 60 Tage.

Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Mitteilung usw. einzureichen:
Der Antragsteller muss eine juristische Person oder deren bevollmächtigter Vertreter oder eine natürliche Person sein, die handlungsfähig ist und Rechte und Pflichten wahrnehmen kann

Weitere Verfahrensbeteiligte:
Verkehrspolizei der Tschechischen Republik, Regionaldirektion Příbram, Eigentümer der Straße.

Formular, wo erhältlich:
Das Antragsformular ist im Büro der Abteilung für Straßenwirtschaft des Stadtamtes Příbram erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden:

Anwendbare Rechtsvorschriften:
• Gesetz Nr. 13/1997 Slg. über Straßen, in der jeweils gültigen Fassung •
Verordnung Nr. 104/1997 Slg. zur Durchführung des Gesetzes über Straßen, in der jeweils gültigen Fassung

Verwaltungsgebühr (ggf. sonstige Gebühr):
Die Verwaltungsgebühr beträgt bei einer Sonderbenutzung von bis einschließlich 10 Tagen 100 CZK, bis einschließlich 6 Monaten 500 CZK und bei einer längeren Dauer 1.000 CZK. Die Verwaltungsgebühr ist vor Erlass des Bescheids zu entrichten, und zwar entweder in bar an der Kasse des Stadtamtes Příbram oder nach Vereinbarung per Überweisung oder per Postanweisung.

Rechtsmittel:
Beschwerde beim Bezirksamt der Region Mittelböhmen über die Abteilung für Straßenwirtschaft des Stadtamtes Příbram; die Beschwerde muss innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Bescheids eingereicht werden

Siehe auch:
• Gesetz Nr. 500/2004 Slg. über die Verwaltungsordnung, in der jeweils gültigen Fassung•
Gesetz Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren, in der jeweils gültigen Fassung

Aktualisiert: 2. 10. 2026 v 11:52:43

FacebookYoutube