Pribram.eu Potřebuji vyřídit Doprava Komunikace a uzavírky Zvláštní užívání komunikace Besondere Nutzung von Verkehrswegen – Aufstellung und Betrieb von Werbeanlagen auf Straßen, kommunalen Verkehrswegen oder auf St
Komuni. a uza. Zvl. už. komu. Zv. už. ko. –.
Besondere Nutzung von Verkehrswegen – Aufstellung und Betrieb von Werbeanlagen auf Straßen, kommunalen Verkehrswegen oder auf Straßengrundstücken
Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Stadtverwaltung Příbram, Gen. Tesaříka 19, 261 01 Příbram, Abteilung für Straßenwirtschaft
Grundlegende Informationen:
Einreichung eines schriftlichen Antrags mit Angabe der Anforderungen des Antragstellers. Einreichung über die Datenbox.
Persönlich bei der Annahmestelle des Stadtamtes Příbram, Tyršova 108, 261 01 Příbram, oder im Büro der Abteilung für Straßenwirtschaft, Gen. R. Tesaříka 19, 2. Stock
. Schriftlich an die Adresse: Stadtverwaltung Příbram, Abteilung für Straßenwirtschaft, Tyršova 108, 261 01 Příbram. Ein schriftlicher Antrag, der an die Abteilung für Straßenwirtschaft gerichtet ist, wird registriert und nach Prüfung auf Vollständigkeit sowie nach Beratung wird ein Bescheid erlassen, der entweder per Post an den Antragsteller versandt wird oder nach Vereinbarung persönlich abgeholt werden kann.
Bearbeitungsfrist:
Die Bearbeitungsfrist beträgt 30 Tage, in besonders komplexen Fällen 60 Tage.
Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Meldung usw. einzureichen:
Der Antragsteller muss eine juristische Person oder deren bevollmächtigter Vertreter oder eine natürliche Person sein, die rechtsfähig ist und Rechte und Pflichten wahrnehmen kann.
Weitere Verfahrensbeteiligte:
Verkehrspolizei der Tschechischen Republik, Regionaldirektion Příbram, Eigentümer der Straße
Formular, wo erhältlich:
Das Antragsformular ist im Büro der Abteilung für Straßenwirtschaft des Stadtamtes Příbram erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden:
Anwendbare Rechtsvorschriften:
• Gesetz Nr. 13/1997 Sb. über Straßen, in der jeweils gültigen Fassung
• Verordnung Nr. 104/1997 Sb. zur Durchführung des Gesetzes über Straßen, in der jeweils gültigen Fassung
Verwaltungsgebühr (ggf. sonstige Gebühr):
Die Verwaltungsgebühr beträgt bei einer Sondernutzung von bis zu 10 Tagen einschließlich 100 CZK, bis zu 6 Monaten einschließlich 500 CZK und bei einer längeren Dauer 1.000 CZK. Die Verwaltungsgebühr ist vor Erlass des Bescheids zu entrichten, und zwar entweder in bar an der Kasse des Stadtamtes Příbram oder nach Vereinbarung per Überweisung oder per Postanweisung.
Rechtsbehelfe:
Einspruch beim Bezirksamt der Region Mittelböhmen über die Abteilung für Straßenwirtschaft des Stadtamtes Příbram; der Einspruch muss innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Bescheids eingelegt werden.
Siehe auch:
• Gesetz Nr. 500/2004 Slg. über die Verwaltungsordnung, in der jeweils gültigen Fassung
• Gesetz Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren, in der jeweils gültigen Fassung
Aktualisiert: 2. 10. 2026 v 12:06:05