Pribram.eu Potřebuji vyřídit Doprava Komunikace a uzavírky Zvláštní užívání komunikace Besondere Nutzung der Verkehrsanlage – Verlegung von Versorgungsleitungen und sonstigen ober- oder unterirdischen Leitungen jegl

Besondere Nutzung der Verkehrsanlage – Verlegung von Versorgungsleitungen und sonstigen ober- oder unterirdischen Leitungen aller Art im Straßenbereich, auf diesem oder auf dem

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Stadtverwaltung Příbram, Gen. Tesaříka 19, 261 01 Příbram, Abteilung für Straßenwirtschaft

Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.:
ein ausgefüllter Antrag, dem eine Stellungnahme der DI der Polizei der Tschechischen Republik, Regionaldirektion Příbram, beigefügt ist.
Für den eigenständigen Bau von Versorgungsnetzen ist eine Genehmigung zur Durchführung von Bauarbeiten erforderlich.

Grundlegende Informationen:
Ein schriftlicher Antrag, der an die Abteilung für Straßenwirtschaft gerichtet ist, wird registriert; nach Prüfung der Vollständigkeit und Beratung wird ein Bescheid erlassen, der dem Antragsteller entweder per Post zugestellt wird oder nach Vereinbarung persönlich abgeholt werden kann.

Bearbeitungsfrist:
Die Bearbeitungsfrist beträgt 30 Tage, in besonders komplexen Fällen 60 Tage.

Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Mitteilung usw. einzureichen:
Der Antragsteller muss eine juristische Person oder deren bevollmächtigter Vertreter oder eine natürliche Person sein, die rechtsfähig ist und Rechte und Pflichten wahrnehmen kann.

Weitere Verfahrensbeteiligte:
Verkehrspolizei der Tschechischen Republik, Regionaldirektion Příbram, Eigentümer der Straße.

Formular, wo es erhältlich ist:
Das Antragsformular ist im Büro des Stadtamtes Příbram, Abteilung Straßenwirtschaft, erhältlich oder kann hier im Internet

heruntergeladen werden:

 

Rechtsgrundlage:
• Gesetz Nr. 13/1997 Slg. über Straßen, in der jeweils gültigen Fassung
• Verordnung Nr. 104/1997 Slg. zur Durchführung des Gesetzes über Straßen, in der jeweils gültigen Fassung

Verwaltungsgebühr (ggf. sonstige Gebühr):
Die Verwaltungsgebühr für die Sondernutzung beträgt 1.000,- CZK. Die Verwaltungsgebühr muss vor Erlass des Bescheids entrichtet werden, und zwar entweder in bar an der Kasse des Stadtamtes Příbram oder nach Vereinbarung per Überweisung oder Postanweisung.

Siehe auch:
• Gesetz Nr. 500/2004 Slg. über die Verwaltungsordnung, in der jeweils gültigen Fassung
• Gesetz Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren, in der jeweils gültigen Fassung

Anmerkungen:
Welche Sanktionen können bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Pflichten verhängt werden:
• Geldbuße bis zu 500.000,– CZK für natürliche Personen
• Geldbuße bis zu 500.000,– CZK für juristische Personen

 

Aktualisiert: 2. 10. 2026 v 12:01:14

FacebookYoutube