Pribram.eu Potřebuji vyřídit Doprava Komunikace a uzavírky Zvláštní užívání komunikace Besondere Nutzung von Kommunikationsmitteln – audiovisuelle Produktion

Besondere Nutzung von Kommunikationsmitteln – audiovisuelle Produktion

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Stadtverwaltung Příbram, Gen. Tesaříka 19, 261 01 Příbram, Abteilung für Straßenwirtschaft

Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.:
Ausgefüllter Antrag, dem eine Stellungnahme der Verkehrspolizei der Tschechischen Republik, Regionaldirektion Příbram, beizufügen ist.
Falls eine Einschränkung des Straßenverkehrs erforderlich ist, muss eine teilweise oder vollständige Sperrung der Straße beantragt werden. Die Entscheidung über eine teilweise oder vollständige Straßensperrung trifft ebenfalls die Abteilung für Straßenwirtschaft des Stadtamtes Příbram.

Grundlegende Informationen:
Einreichung eines schriftlichen Antrags mit Angabe der Anforderungen des Antragstellers.
Persönlich bei der Annahmestelle des Stadtamtes Příbram, Tyršova 108, 261 01 Příbram oder im Büro der Abteilung für Straßenwirtschaft, Gen. R. Tesaříka 19, 2. Stock
. Schriftlich an die Adresse: Stadtverwaltung Příbram, Abteilung für Straßenwirtschaft, Tyršova 108, 261 01 Příbram. Ein an die Abteilung für Straßenwirtschaft gerichteter schriftlicher Antrag wird registriert; nach Prüfung auf Vollständigkeit und Beratung wird ein Bescheid erlassen, der entweder per Post an den Antragsteller versandt wird oder nach Absprache persönlich abgeholt werden kann.

Bearbeitungsfrist:
Die Bearbeitungsfrist beträgt 30 Tage, in besonders komplexen Fällen 60 Tage.

Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Mitteilung usw. einzureichen:
Der Antragsteller muss eine juristische Person oder deren bevollmächtigter Vertreter oder eine natürliche Person sein, die rechtsfähig ist und Rechte und Pflichten wahrnehmen kann.

Weitere Verfahrensbeteiligte:
Verkehrspolizei der Tschechischen Republik, Regionaldirektion Příbram, Eigentümer der Straße

Formular, wo erhältlich:
Das Antragsformular ist im Büro der Abteilung für Straßenwirtschaft des Stadtamtes Příbram erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden:

Antragsformular für die besondere Nutzung einer Straße – Werbung, Audio, Sport

Anwendbare Rechtsvorschriften:
• Gesetz Nr. 13/1997 Slg. über Straßen, in der jeweils gültigen Fassung
• Verordnung Nr. 104/1997 Slg. zur Durchführung des Gesetzes über Straßen, in der jeweils gültigen Fassung

Verwaltungsgebühr (ggf. sonstige Gebühr):
Die Verwaltungsgebühr beträgt bei einer Sondernutzung von bis einschließlich 10 Tagen 100 CZK, bis einschließlich 6 Monaten 500 CZK und bei einer längeren Dauer 1.000 CZK. Die Verwaltungsgebühr ist vor Erlass des Bescheids zu entrichten, und zwar entweder in bar an der Kasse des Stadtamtes Příbram oder nach Vereinbarung per Überweisung von Konto zu Konto oder per Postanweisung

Rechtsmittel:
Einspruch beim Bezirksamt der Region Mittelböhmen über die Abteilung für Straßenwirtschaft des Stadtamtes Příbram; der Einspruch muss innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Bescheids eingelegt werden.

Siehe auch:
• Gesetz Nr. 500/2004 Slg. über die Verwaltungsordnung, in der jeweils gültigen Fassung
• Gesetz Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren, in der jeweils gültigen Fassung

 

Aktualisiert: 2. 10. 2026 v 11:31:35

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